
Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt am 26. März 2025 um 9:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte im Alter von 26 bis 45 Jahren wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie der Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit dem angedachten Verkauf von Bücherreihen, Lexikonsammlungen oder Nachdrucken historischer Bücher (sog. „Faksimiles“).
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sollen die Angeklagten als Hintermänner oder Vermittler vorwiegend ältere Personen imgesamten Bundesgebiet zum Abschluss von Dienstleistungsverträgen veranlasst haben, wonach die bei diesen Personen vorhandenen Bücherreihen, ältere Lexikonsammlungen oder Faksimile gegen Zahlung einer Vergütung an interessierte Käufer vermittelt werden sollten. Die durch Haustürgeschäfte gewonnenen Kunden sollen für die angebotene Dienstleistung Vergütungen im vier- bis fünfstelligen Bereich an eine in Nürnberg ansässige Handelsgesellschaft, deren Geschäftsführer einer der Angeklagten ist, gezahlt haben. Tatsächlich soll die Gruppe jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Vermittlung der angebotenen Bücherverkäufe beabsichtigt, insbesondere auch keine Verkaufsangebote an potenzielle Kaufinteressenten unterbreitet haben, sondern die Ernstlichkeit der Durchführung der angebotenen Dienstleistungen nur vorgetäuscht haben. Die Gruppe soll sich durch dieses betrügerische Geschäftsmodell den Lebensunterhalt verdient und regelmäßige Einkünfte in erheblichem Umfang verschafft haben.
Die Staatsanwaltschaft geht von gewerbs- und bandenmäßigem Betrug zum Nachteil von mindestens 43 Geschädigten, teils auch von Beihilfe zum Betrug, und einem Gesamtschaden von über 300.000,00 € aus.
LG Nürnberg-Fürth, 19.03.2025