„Dank des unermüdlichen Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte der weiterhin hohe Arbeitsanfall des Jahres 2024 gut bewältigt werden. Für das große Engagement bin ich allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar und sehe das Oberlandesgericht für die Zukunft gut aufgestellt“, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg Dr. Karin Angerer. „Einen erheblichen Beitrag zur effizienten Arbeitsbewältigung trägt nicht zuletzt die mit der Einführung der elektronischen Akte vollzogene Digitalisierung bei“, erklärte die Präsidentin des Oberlandesgerichts weiter.

Zum Hintergrund: Nachdem im Dezember 2022 die elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen beim Oberlandesgericht Bamberg eingeführt worden ist, wird der inzwischen weit überwiegende Teil der Verfahren in Zivil- und Familiensachen papierlos bearbeitet. Für Mitte 2025 steht die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen bevor, mit der die vollständige Digitalisierung des Oberlandesgerichts erreicht werden wird.

Konkret hat sich der Arbeitsanfall in den einzelnen Abteilungen des Oberlandesgerichts im Jahr 2024 wie folgt dargestellt:

Im Jahr 2024 konnte das Oberlandesgericht Bamberg insgesamt 1.290 Berufungsverfahren in Zivilsachen abschließen. Dies sind über 150 Berufungsverfahren mehr als im gleichen Zeitraum an neuen Verfahren eingegangen sind. Die Zahl der Neueingänge in Zivilsachen ist mit 1.133 Verfahren nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres verblieben und bewegt sich – nach zwischenzeitlichen deutlichen Ausschlägen nach oben in den Jahren 2019 bis 2022 – wieder auf einem im langjährigen Durchschnitt liegenden Niveau. Dagegen ist die Anzahl an neu eingegangenen Beschwerden in Zivilsachen im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 % angestiegen.

In Strafsachen sind die Eingangszahlen im Jahr 2024 – dem Trend des Vorjahres folgend – erneut erheblich angestiegen. Insgesamt ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um knapp 10 % zu verzeichnen. Zwar haben die Beschwerden in Strafsachen, wozu Beschwerden gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigung zählen, mit 442 neu eingegangenen Verfahren um gut 10 % abgenommen. Ebenfalls leicht abgenommen hat die Anzahl an Anträgen auf gerichtliche Entscheidung des Strafsenats, beispielsweise im Rahmen sog. Klageerzwingungsverfahren von Privatpersonen zur Durchführung eines Strafverfahrens. Die Anzahl an Verfahren, in denen über die Auslieferung zu entscheiden war, ist auf konstantem Niveau verblieben. Dagegen ist die Anzahl an neu eingegangenen Anträgen auf Haftentscheidung mit 461 Verfahren um 43 % angestiegen.

In den Familiensachen ist die Anzahl der neu eingegangenen Beschwerden gegen erstinstanzliche Endentscheidungen der Familiengerichte mit 472 Verfahren um 5 % leicht angestiegen. Die Familiensenate waren im Jahr 2024 erneut in der Lage, mehr Beschwerdeverfahren zu einem Abschluss zu bringen, als neu eingegangen sind. Die Anzahl der sonstigen Beschwerden in der Zuständigkeit der Familiensenate ist dagegen leicht zurückgegangen.

OLG Bamberg, 19.03.2025

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