
Auch wenn die Corona-Pandemie trotz fortdauerndem Infektionsgeschehen glücklicherweise im Wesentlichen der Vergangenheit angehört, dauern ihre gesundheitlichen Auswirkungen für viele Menschen – insbesondere in Form des sogenannten Post-Covid-Syndroms – an und stellen auch die Sozialleistungsträger und die Sozialgerichtsbarkeit vor Herausforderungen. Dies wurde in der Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 18. März 2025 deutlich. So sind bei den Sozialgerichten des Landes derzeit mehrere hundert Verfahren anhängig, welche die gesundheitlichen Langzeitfolgen von Covid-19-Infektionen oder, zu einem deutlich geringeren Anteil, von Covid-19-Schutzimpfungen zum Gegenstand haben. Im Vordergrund steht dabei das Recht dergesetzlichen Unfallversicherung, in dem Covid-19-Infektionen als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Betracht kommen.
Hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsentwicklung konnten das Landessozialgericht und die acht Sozialgerichte des Landes 2024 die Zahl unerledigter Verfahren bei im Wesentlichen gleichgebliebenen bzw. leicht steigenden Eingangszahlen weiter verringern, wie der Präsident des Landessozialgerichts, Bernd Mutschler, hervorgehoben hat. Die meisten Verfahren stammten weiterhin aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere im Bereich der sozialen Pflegeversicherung habe sich 2024 eine deutliche Zunahme von Rechtstreitigkeiten ergeben.
LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025