
Zum Jahresende 2024 befanden sich nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 147 100 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. Damit hat sich die Zahl der Auszubildenden in der Pflege gegenüber dem Jahresende 2023 (146 900 Pflegeauszubildende) kaum verändert. Allerdings stieg die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2024 gegenüber dem Vorjahr um 9 % oder 5 100 auf rund 59 500 Neuverträge.
Weiterhin vor allem Frauen in einer Pflegeausbildung
Während die Zahl der weiblichen Auszubildenden im Jahr 2024 leicht um 1 % oder 1 200 auf 108 700 abnahm (2023: 109 900), stieg die Zahl der männlichen Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr um 4 % oder 1 400 auf 38 400. Somit waren immer noch 74 % der Pflegeauszubildenden Frauen. Im Jahr 2020, dem Einführungsjahr der generalistischen Pflegeausbildung, hatte der Frauenanteil bei 76 % gelegen. Damit blieb die Geschlechterverteilung seit der Einführung der neuen Pflegeausbildung weitestgehend konstant.
Erstmals vorläufige Ergebnisse zu Pflegestudierenden
Für das Jahr 2024 liegen erstmals vorläufige Ergebnisse zu Pflegestudierenden im Bachelorstudiengang an Hochschulen vor. Demnach befanden sich zum Jahresende 2024 rund 1 200 Studierende in einem Pflegestudium, davon waren etwa 700 Studienanfängerinnen und -anfänger.
Hintergrundinformationen zur Pflegeausbildung und zum Pflegestudium:
In der Ausbildung zur Pflegefachperson, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die Ausbildung wird seit 2020 angeboten und dauert in Vollzeit drei Jahre. Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und in Krankenhäusern, stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Wie bei den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung innerhalb des dualen Ausbildungssystems.
Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es die Möglichkeit eines Pflegestudiums an Hochschulen, welches mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz seit 2024 vergütet und finanziert wird. An einigen Hochschulen konnte das Pflegestudium bereits vor dem Jahr 2024 begonnen werden, ab 2024 setzte die Finanzierung ein. Das duale Studium verbindet praktische und theoretische Inhalte und schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelors ab. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ kann mit dem akademischen Grad geführt werden.
DeStatis, 18.03.2025