Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen, Prof. Peter Sperlich, hat heute den Jahresbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Jahresbericht stellt die Geschäftsentwicklung beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ausführlich dar und erläutert die Entwicklungen. Zudem werden wichtige Entscheidungen der ersten und zweiten Instanz kurz zusammengefasst, um einen Überblick über die Vielfalt der Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten zu geben.

Die Verfahrenseingänge beim Verwaltungsgericht haben im Jahr 2024 weiter zugenommen und liegen nunmehr bei 3.051 Verfahren. Neben einer deutlich angestiegenen Zahl erstinstanzlicher Asylverfahren lag dies vor allem an hohen Eingangszahlen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts. Eine deutliche Steigerung hat es insbesondere auch in der zweiten Instanz gegeben. Hier haben sich die Eingangszahlen um 20% gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Trotz eines Anstiegs bei den Verfahrenserledigungen ist es beim Verwaltungsgericht aufgrund der hohen Eingangsbelastung nicht gelungen, den Verfahrensbestand weiter abzubauen. Beim Oberverwaltungsgericht ist der Verfahrensbestand gegenüber dem Vorjahr sogar um 33% angewachsen. Der durchschnittliche Bestand an unerledigten Verfahren pro Richterarbeitskraft ist immer noch zu hoch, um nachhaltig kurze Verfahrenslaufzeiten gewährleisten zu können.

Allerdings konnte trotz der hohen Verfahrensbelastung eine deutliche Reduzierung der Verfahrensdauer bei den Asylverfahren erreicht werden. Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in Asylklageverfahren konnten von 17,4 Monaten auf 12,8 Monate verkürzt werden. In der zweiten Instanz werden Asylverfahren bereits nach 7,1 Monaten zum Abschluss gebracht. Gleichzeitig haben sich indes die Verfahrenslaufzeiten in allgemeinen Verfahren sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Oberverwaltungsgericht wieder erhöht. Sie liegen für die erste und zweite Instanz bei jeweils 13,2 Monaten und überschreiten damit eine anzustrebende durchschnittliche Bearbeitungsdauer von maximal einem Jahr.

Ob eine Reduzierung der Verfahrenslaufzeiten künftig wieder in allen Bereichen erreicht werden kann, hängt maßgeblich von der künftigen Verfahrensbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab, die sich derzeit nur schwer prognostizieren lässt. Sie wird nicht nur beim Thema der Migration auch durch das Ergebnis der derzeit geführten Koalitionsverhandlungen beeinflusst.

OVG Bremen, 17.03.2025

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