
Der Krefelder Oberbürgermeister darf als Sitzungsleiter in Ratssitzungen die Redebeiträge von Ratsmitgliedern nicht politisch bewerten. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts durch Urteil vom 14.03.2025 entschieden und damit der Klage eines Ratsmitglieds der AfD-Fraktion im Stadtrat stattgegeben.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Zwar hat auch der Oberbürgermeister ein kommunalpolitisches Mandat und kann als Mitglied des Rates am politischen Diskurs teilnehmen. Zudem vertritt er als Hauptverwaltungsbeamter die Interessen der Stadtverwaltung im Rat. Im vorliegenden Fall war der Oberbürgermeister aber in seiner sitzungsleitenden Funktion als Ratsvorsitzender tätig. In dieser Funktion hat er sich jedweder Teilnahme am politischen Meinungskampf zu enthalten. Es steht ihm daher nicht zu, den Redebeitrag des Ratsmitglieds als „Frechheit“ zu bezeichnen oder zu erklären, dass niemand mit dem Ratsmitglied oder seiner Fraktion Politik machen wolle.
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
Aktenzeichen: 1 K 3351/24
VG Düsseldorf, 14.03.2025