
Hessens Justizminister Christian Heinz hat sich an diesem Mittwoch mit der Präsidentin Sabine Dörr über die Konzentration asylgerichtlicher Verfahren am Verwaltungsgericht Gießen ausgetauscht. „Dank der Konzentration können die Verwaltungsgerichte den bereits eingeschlagenen Weg zum Abbau von Altverfahren fortführen und gleichzeitig die Bearbeitungszeiten von Asylverfahren reduzieren. So konnte die Verfahrensdauer sowohl in Hessen insgesamt als auch beim Verwaltungsgericht Gießen im letzten Jahr gesenkt werden. Lag die durchschnittliche Verfahrensdauer von Asylhauptverfahren in Hessen im Jahr 2022 noch bei 30,7 Monaten, so sank sie im Jahr 2024 auf 24,5 Monate. Die Zahlen bestätigen, dass eine Konzentration der Asylverfahren sinnvoll ist und die Gerichte so effizienter arbeiten können“, betonte Justizminister Christian Heinz und ergänzte: „Das Verwaltungsgericht Gießen ist ein besonders leistungsstarkes Verwaltungsgericht in Hessen. Durch die personelle Verstärkung wurde eine gute Grundlage geschaffen, um das höhere Aufkommen an Verfahren durch die Konzentration der Verfahren zu bearbeiten. Somit zeigen die erfolgten Maßnahmen bereits ihre erste Wirkung. Wir werden die Entwicklungen – auch auf Bundesebene – weiter beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen prüfen und ergreifen.“
Konzentration der hessischen Asylverfahren am Verwaltungsgericht in Gießen
Seit dem 1. Januar 2024 sind beim Verwaltungsgericht Gießen die Asylverfahren aus den sogenannten sicheren und seltenen Herkunftsländern konzentriert. Von der Konzentration nicht betroffen sind die Länder Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Syrien und Türkei. Ebenfalls ausgenommen sind die sogenannten „Flughafenverfahren“, für die das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wegen der räumlichen Nähe zum internationalen Flughafen Frankfurt am Main weiterhin zuständig bleibt. Die Zuständigkeitskonzentration gilt mit Ausnahme der „Flughafenverfahren“ und der zehn großen Herkunftsstaaten einheitlich für alle neu eingehenden gerichtlichen Asylverfahren, unabhängig davon, wo in Hessen die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ihren Aufenthalt zu nehmen haben. Durch die Verordnung werden die Verfahren dem Verwaltungsgericht Gießen auf Ebene der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung zugewiesen. Die gesetzliche Festlegung der Gerichtsbezirke für das Sachgebiet Asylrecht nach §§ 1 und 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung bleibt davon unberührt.
Am Verwaltungsgericht in Gießen gehen fast 40 Prozent aller in Hessen eingehenden Asylverfahren ein. Dies hat zur Folge, dass es dort eine Steigerung von fast 80 Prozent mehr Asylverfahren im Jahr 2024 als in 2023 gibt.„Es ist sehr erfreulich, dass das Verwaltungsgericht Gießen mit seiner Verfahrensdauer sogar noch unter dem hessenweiten Durchschnitt bei etwa 16,1 Monaten liegt. Auch die Altbestände an Asylverfahren wurden in Hessen in den letzten Jahren erheblich reduziert; von rund 16.369 im Jahr 2020 auf etwa 7.699 im Jahr 2024. Ich danke den Bediensteten am Verwaltungsgericht in Gießen für ihre Kraftanstrengung und ihr Engagement bei der Bewältigung der Asylverfahren“, lobte Christian Heinz die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beschleunigung der gerichtlichen Asylverfahren
„Wir setzen uns für eine Modernisierung und Verschlankung der Verfahrensordnungen ein, unter anderem für die gesetzliche Zulassung eines flexibleren Einsatzes von Proberichterinnen und Proberichtern in Asylverfahren, was perspektivisch zu einer Entlastung der Gerichte führen soll.Um einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung der gerichtlichen Asylverfahren in Hessen zu leisten, haben wir darüber hinaus zum 1. August 2024 eine weitere Asylkammer am Verwaltungsgericht in Darmstadt eingerichtet und diese mit entsprechendem Personal ausgestattet, um auf die dortige vergleichsweise hohe Anzahl an Altverfahren zu reagieren. Damit wollen wir die Verfahrensdauern senken“, sagte Justizminister Christian Heinz abschließend.
HMdJ, 12.03.2025