
Die Sächsische Staatsregierung hat heute mit der »Verwaltungsvorschrift über den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass – VwVNE)« neue Regeln für die von ihr erarbeiteten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften beschlossen. Die neuen Regeln sollen das Rechtssetzungsverfahren bei der Staatsregierung deutlich vereinfachen.
Justizministerin Constanze Geiert: »Gesetzestexte müssen für die Menschen und die Wirtschaft vor allem verständlich sein. Die heute im Kabinett beschlossene Maßnahme leistet hierfür einen wichtigen Beitrag. Sie markiert den Beginn des notwendigen Bürokratieabbaus in Sachsen, den die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode voranbringen wird. Komplizierte Vorschriften wie die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache werden gestrichen und auf bundeseinheitliche Standards angepasst. In Sachsen wird zukünftig auch europäisches Recht nur noch so umgesetzt, wie es der EU-Gesetzgeber tatsächlich zwingend vorgibt. Mehrbelastungen durch neue sächsische Sonderregelungen zulasten der Bürger und Unternehmen werden wir dadurch in Zukunft vermeiden.«
Die federführend vom sächsischen Justizministerium erarbeitete neue Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung schafft ab 15. März 2025 für die von der Sächsischen Staatsregierung und den einzelnen Ressorts entworfenen sächsischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften eine Reihe von Vereinfachungen. Das dient zugleich der Wahrung einer einheitlichen Gesetzessprache in Bund und Ländern.
Vor allem wurden – zur deutlichen Entlastung der Rechtssetzung – die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache gestrichen. Diese zwangen bisher u. a. bei jeder Gesetzesänderung zur entsprechenden Umformulierung des gesamten Gesetzes, was dazu geführt hat, dass auf notwendige Gesetzesänderungen verzichtet wurde. Dieser enorme bürokratische Mehraufwand wird gestoppt. Der entstandene Normenstau kann nun abgebaut werden. Künftig sind in Sachsen nur noch die auch auf Bundesebene dafür geltenden Regeln anzuwenden, die insofern einen weiten Spielraum einräumen.
Darüber hinaus sollen u. a. künftig in Gesetzentwürfen und anderen rechtlichen Regelungen der Staatsregierung die Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts grundsätzlich nur noch 1:1 in sächsisches Landesrecht umgesetzt werden, um unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden – eine Forderung des aktuellen Koalitionsvertrags. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch zukünftig vermieden.
Die Reform der sächsischen VwV Normerlass greift damit eine 2024 durch das Bundesjustizministerium (BMJ) begonnene Initiative auf, um Bürokratie abzubauen und Verwaltungshandeln zu entschlacken. Für den Bund wurde diese Initiative in der Neuauflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verankert. Diese neuen Regeln gelten ab der neuen Legislaturperiode des gerade gewählten Deutschen Bundestags für die Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Damit verfolgt auch das BMJ das erklärte Ziel, Gesetzessprache und -systematik künftig deutlich zu entschlacken. Bisherige komplizierte und fehleranfällige Regeln werden vereinfacht.
SMJ Sachsen, 04.03.2025