
Eine Klage eines Unternehmens gegen die Ablehnung von Corona-Hilfen durch die IHK – dieses Verfahren war das letzte, dass am 28. Februar 2025 beim Verwaltungsgericht Augsburg ausgedruckt in einem Aktendeckel angelegt wurde.
Denn seit dem 1. März 2025 werden in allen künftig eingehenden Verfahren bei sämtlichen Kammern des Verwaltungsgerichts die Gerichtsakten elektronisch geführt. Soweit am Gericht bisher noch Papierakten geführt wurden, sind die vorhandenen Aktenbestandteile ebenfalls zwischenzeitlich in die elektronische Aktenführung überführt worden.
Damit hat ein Prozess zur schrittweisen Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte seinen Abschluss gefunden, nachdem der Betrieb der elektronischen Akte zunächst auf einzelne Kammern und bestimmte Verfahrensarten beschränkt war.
Von der Einführung der elektronischen Akte wird sich eine deutliche Arbeitserleichterung und größere Flexibilität für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts versprochen. Denn am Verwaltungsgericht Augsburg ist weiter viel zu tun. So waren im Jahr 2024 knapp 5.000 neue Gerichtsverfahren zu verzeichnen. Auf der Basis der bisherigen Zahlen ist für das Jahr 2025 mit einer weiteren Steigerung auf 7.000 Verfahren zu rechnen, was in gewissem Umfang auch Auswirkungen auf die bisher kurzen Laufzeiten der Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht in Augsburg haben könnte.
Neben dieser gerichtsinternen Neuerung ist bereits seit längerer Zeit der elektronische Rechtsverkehr mit dem Gericht eröffnet, d.h. die Kommunikation mit Anwaltschaft und Behörden erfolgt ebenfalls auf sicherem Übermittlungsweg elektronisch. Papier wird allerdings nicht ganz obsolet werden: Bürgerinnen und Bürger, die beim Verwaltungsgericht selbst Klage erheben oder Anträge stellen möchten, können dies weiterhin in Pa-pierform tun. Diese Schreiben werden dann eingescannt und als Bestandteile der elektronischen Akte zugeführt. Nähere Informationen hierzu sind unter www.vgh.bayern.de/service/verfahrenseinleitung verfügbar
VG Augsburg, 03.03.2025