Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind im Jahre 2024 abermals angestiegen (+ 5,1 %), nachdem bereits im Vorjahr eine entsprechende Zunahme zu verzeichnen war (2023: + 5,7 %). Landesweit sind 267.144 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen (2023: 254.245).

Der Verfahrensanstieg betrifft vorrangig die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 11,1 % zugenommen (2023: 103.691; 2024: 115.222). Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ist dagegen ein moderater Anstieg um 0,9 % zu verzeichnen gewesen (2023: 150.554; 2024: 151.922).

Der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige lag über demjenigen gegen unbekannte Täter. Die sog. Aufklärungsquote betrug 2024 56,9 %. Sehr erfreulich ist die zügige Verfahrensbearbeitung bei den Staatsanwaltschaften des Landes in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie den beiden Zweigstellen in Halberstadt und Naumburg. Im Durchschnitt wurden die Ermittlungsverfahren dort in weniger als 2 Monaten erledigt. Jeder Staatsanwalt hat 2024 landesweit 743 Verfahren bearbeitet; innerhalb der ersten 3 Monate nach Eingang konnten nahezu 85 % aller Verfahren abgeschlossen werden.

Für ihre sorgfältige, motivierte und zeitnahe Erledigung der Verfahren danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, deren Zweigstellen und der Generalstaatsanwaltschaft sehr herzlich.

Sorgen bereiten allerdings die immensen Zuwächse von Ermittlungsverfahren auf den Gebieten der Kinderpornografie und der rechtsextremistischen Straftaten:

Im Jahr 2024 sind insgesamt 2.568 Verfahren mit rechtsextremistischem bzw. fremdenfeindlichem Inhalt bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen. Dies stellt einen Zuwachs von mehr als 60 % dar (2023: 1.597 Verfahren). Der Bereich der rechtsextremistisch und rassistisch motivierten Straftaten erfordert – auch im Hinblick auf den Anstieg der Zahl der Beschuldigten (von 1.379 auf 2.293) – in zunehmendem Maße die besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden.

Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2024 2.869 Ermittlungsverfahren mit kinderpornografischem Inhalt neu eingeleitet (2023: 1.607 Verfahren). Hierbei handelt es sich um einen enormen Anstieg von 78,5 %.

Eine nachhaltige Strafverfolgung ist gerade da geboten, wo es gilt, einen besonders schutzwürdigen Bevölkerungskreis vor weiteren schweren Straftaten zu bewahren.“

JM Sachsen-Anhalt, 28.02.2025

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