
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Mai 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Besitz sowie Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Zudem hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte am Abend des 24. Oktober 2022 auf einer belebten Straße in der Nürnberger Südstadt Sahan Ö. und fügte Orhan A. mit drei weiteren Schüssen schwere Verletzungen zu. Die dem Angeklagten bekannten Opfer waren auf dem Weg zu einer Gaststätte, um den Geburtstag des Orhan A. zu feiern, und versahen sich keines Angriffs auf ihr Leben. Das Schwurgericht hat deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 20. Februar 2025 – 6 StR 661/24
Vorinstanz:
Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 16.Mai 2024 – 5 Ks 111 Js 3594/22
BGH, 28.02.2025