Ein Streit um einen Erbschein hat kürzlich das  Oberlandesgericht Celle beschäftigt. Eine Frau hatte nach dem Tod ihrer Mutter  einen Erbschein beantragt, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Sie berief  sich dabei auf ein Testament, machte aber falsche Angaben: Sie versicherte  eidesstattlich, dass das Testament von der Verstorbenen eigenhändig verfasst  worden sei. In Wirklichkeit hatte jedoch die Tochter das Testament geschrieben  und die Mutter nur ihre Unterschrift darunter gesetzt.

Testament  muss eigenhändig geschrieben sein

Die falschen Angaben betrafen einen  entscheidenden Punkt: Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem  Notar beurkundet werden. Eigenhändig heißt, dass der Erblasser es komplett  selbst und von Hand niederschreiben muss. Die bloße Unterschrift der Mutter  reichte deshalb nicht aus – das Testament war unwirksam. Statt des Testaments  galt die gesetzliche Erbfolge, das heißt: Die Antragstellerin musste sich das  Erbe mit ihren Geschwistern teilen.

Streit um  Anwaltskosten

Im Erbscheinverfahren vor dem Amtsgericht Neustadt  wurden die falschen Angaben aufgeklärt. Der Streit war damit aber nicht erledigt.  Denn die Geschwister hatten Anwälte beauftragt, um gegen den unberechtigten Antrag  vorzugehen. Zwei Schwestern verlangten die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten. Das Oberlandesgericht Celle gab ihnen nun recht.

Mögliche  strafrechtliche Folgen

Für die unterlegene Schwester hat dies nicht nur  finanzielle Folgen: Die Akten werden nun der Staatsanwaltschaft übergeben, denn  eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Das Oberlandesgericht sah  einen entsprechenden Anfangsverdacht; bis zu einer möglichen Entscheidung im Strafverfahren gilt für die Betroffene die Unschuldsvermutung.

Entscheidungdaten: OLG Celle, Beschluss vom 9.  Januar 2025, 6 W 156/24

OLG Celle, 20.02.2025

Cookie Consent mit Real Cookie Banner