DLA Piper hat das Luftfahrt-Bundesamt erfolgreich in einem Staatshaftungsverfahren im Zusammenhang mit der Einstellung des Betriebs und der Insolvenz der ACG Air Cargo Germany GmbH (ACG) vertreten. Das Landgericht Braunschweig wies die Klage des Insolvenzverwalters der ACG am 5. Februar 2025 in erster Instanz ab (Az. 7 O 3879/16).
In dem im Jahr 2016 angestrengten Verfahren verlangte der Insolvenzverwalter der ACG von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt, im Wege der Staatshaftung rund 140,9 Millionen Euro Schadensersatz.
Hintergrund war, dass das Luftfahrt-Bundesamt im April 2013 aufgrund fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der ACG im luftfahrtrechtlichen Sinne und einer damit einhergehenden Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs die Betriebsgenehmigung der ACG ausgesetzt und diese Aussetzung für sofort vollziehbar erklärt hatte. Ein von der ACG dagegen eingeleitetes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wurde aufgrund zwischenzeitlicher Insolvenz der ACG im Mai 2013 für erledigt erklärt.
In dem Prozess vor dem Landgericht Braunschweig machte der Insolvenzverwalter der ACG geltend, dass die Insolvenz des Unternehmens und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden durch die angeblich rechtswidrige Aussetzung der Betriebsgenehmigung und deren sofortige Vollziehung eingetreten seien. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht.
DLA Piper beriet das Luftfahrt-Bundesamt unter der Federführung von Partner Prof. Dr. Ludger Giesberts (Öff. Wirtschaftsrecht/Luftfahrtrecht) mit Senior Associate Dario Westarp (Öff. Wirtschaftsrecht/Luftfahrtrecht) im Kernteam sowie Counsel Dr. David Buntenbroich (Insolvenzrecht; alle Köln).