
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 06.02.2025 ein 45-jähriger Deutscher durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 01.02.2025 gegen 19:35 Uhr vor dem Nettomarkt auf der Nürnberger Straße 38 in 01187 Dresden den Hitlergruß gezeigt und eine nationalsozialistische Parole gerufen zu haben. Der Hitlergruß und die Äußerung waren für eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar. Der Beschuldigte war bei Begehung der Tat erheblich alkoholisiert.
Der Beschuldigte wurde am 01.02.2025 vorläufig festgenommen und befand sich bis zum 06.02.2025 in Hauptverhandlungshaft. Er war bereits erheblich vorbestraft.
Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.
AG Dresden, 13.02.2025