Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer heute veröffentlichten Analyse feststellt, verharrt die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im Januar auf dem hohen Niveau der Vormonate. Für die kommenden beiden Monate rechnet das IWH nicht mit einem wesentlichen Anstieg der Insolvenzzahlen.

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im Januar bei 1 342 (vgl. Abbildung 1). Das entspricht nahezu exakt dem Niveau von November und Dezember, liegt jedoch 24% über dem Wert von Januar 2024. Der aktuelle Wert liegt zudem 49% über dem durchschnitt­lichen Januarwert der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie. Die Insolvenzzahlen bewegen sich damit weiter auf deutlich erhöhtem Niveau.

Schließungen großer Arbeitgeber führen häufig zu erheblichen und dauerhaften Einkommens- und Lohnverlusten bei den betroffenen Beschäftigten. Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert zudem eine gute Annäherung an die Gesamt­zahl der von Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze. Laut IWH-Insolvenztrend waren im Januar in den größten 10% der insolventen Unternehmen knapp 13 500 Arbeits­plätze betroffen. Damit liegt die Zahl der betroffenen Beschäftigten 20% niedri­ger als im Dezember und in etwa auf dem Niveau von Januar 2024, aber 110% über dem Durchschnitt eines typischen Januars der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019 (vgl. Abbildung 2).

Das IWH erhebt Frühindikatoren, die dem Insolvenzgeschehen um zwei bis drei Monate vorauslaufen. Auf Basis dieser Indikatoren hatte Steffen Müller, Leiter der Insolvenzforschung am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), für Dezember und Januar eine ähnlich hohe Zahl an Insolvenzen wie im November prognostiziert. Da die Frühindikatoren im November deutlich gestiegen waren, er­schien zunächst ein weiterer Anstieg der Insolvenzzahlen ab Februar wahrschein­lich. Allerdings sanken die Frühindikatoren im Dezember und Januar wieder unter das hohe Niveau des Novembers, was insgesamt stagnierende Insolvenzzahlen er­warten lässt. „Für die Monate Februar und März ist nicht mit einem wesentlichen Anstieg der Insolvenzzahlen zu rechnen“, sagt Steffen Müller.

IWH-Insolvenztrend: Hintergrund, Daten, Methodik

Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl. Abbildung 3).

Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator für das Insolvenz­geschehen und die wirtschaftliche Entwicklung. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenz­forschungsstelle, gehört das Institut bundes­weit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.

Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen für Kapital- und Personengesell­schaften umfassen in der Regel mehr als 90% der von Unternehmensinsolvenz be­troffenen Arbeitsplätze und 95% der Forderungen. Damit bilden diese Zahlen verläss­lich die direkten volkswirtschaftlichen Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab.

Auch die amtliche Statistik weist monatlich vorläufige Insolvenzzahlen aus. Diese beziehen sich jedoch auf alle Regelinsolvenzen. Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem wer­den auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbst­ständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haf­tende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet.

Regelinsolvenzen sind also nicht mit Unternehmensinsolvenzen gleichzusetzen. Die Zahl der insolventen Personen- und Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen aus. Die prozentualen monatlichen Veränderungen bei den Regelinsolvenzen können sich aufgrund der Vielzahl gesamtwirtschaftlich un­bedeutender Insolvenzfälle deutlich von denen der Personen- und Kapitalgesell­schaften unterscheiden.

IWH, 06.02.2025

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