Gegen einen mittlerweile 58 Jahre alten Justizvollzugsbediensteten, der für Lebensmittel zwei Insassen des offenen Vollzuges Privilegien verschafft haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen Vorteilsnahme in einem Fall und drei Fällen der Bestechlichkeit Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Der inzwischen 32 Jahre alte damalige Häftling wurde wegen drei Fällen der Bestechung, der mittlerweile 48-Jährige andere damalige Häftling wegen eines Falls der Vorteilsgewährung mit angeklagt.
Zwischen November 2018 und Januar 2019 soll der Justizvollzugsbedienstete für Pizzabrötchen und Getränke dem 48 Jahre alten Mann Details zur Handhabung der Kontrollroutinen mitgeteilt haben, um den Eindruck zu erwecken, dass dieser noch nicht wieder in der JVA hätte sein müssen.
Im September und Oktober 2019 soll sich der 32-Jährige von Freigängen aus telefonisch bei dem Justizvollzugsbediensteten erkundigt haben, ob mit Kontrollen zu rechnen sei. So wollte er sich vergewissern, dass er verspätet zurückkehren könne oder dass (in zwei Fällen) ein anderer Insasse gefahrlos Mobiltelefone in die JVA würde einschmuggeln können. Der 58-Jährige soll ihm dienstrechtswidrig die entsprechenden Informationen mitgeteilt haben – und dafür jeweils von dem Mitangeschuldigten Burger mitgebracht bekommen haben.