Hessens Justizminister Christian Heinz hat sich erfreut darüber gezeigt, dass die Fußfessel nach dem spanischen Modell zum ersten Mal am gestrigen Montag in Hessen angewendet wurde. „Nachdem die Fußfessel nach dem spanischen Modell Anfang Januar zum ersten Mal in Sachsen angewendet wurde, wird sie nun zum zweiten Mal in Hessen verwendet. Bei der zu schützenden Person handelt es sich um eine Frau aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel, die von einem Mann verfolgt und belästigt wurde. Das verhängte Kontakt- und Annäherungsverbot wird nun bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Wir sind heute beim Schutz von Frauen einen wichtigen Schritt vorangekommen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Für uns ist klar, dass dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt sein kann. Wir wollen die neue so genannte DV-Technik zum Schutz von Frauen weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprechen für sich. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz des Bundes ein.“
Der Täter aus Kassel hat die Fußfessel nach dem spanischen Modell am gestrigen Montag angelegt bekommen. Er trägt die Fußfessel nun zunächst vier Monate. Dabei handelt es sich um eine polizeilicheMaßnahme der Gefahrenabwehr, die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), das im Dezember 2024 auf Initiative der Landesregierung dahingehend geändert worden ist, dass die Dauer der Anordnung verlängert wurde.
Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, im vergangenen Jahr eingeführt. Die Länder können sie in den Fällen der so genannten Führungsaufsicht oderGefahrenabwehr schon jetzt anwenden. „So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt signifikant erhöhen“, betonte der hessische Justizminister.
Referentenentwurf des Bundes: Hessens Justizminister sieht Nachbesserungsbedarf
Hessens Justizminister begrüßte ebenfalls die Initiative auf Bundesebene zur Fußfessel im Gewaltschutzgesetz, sieht im Referentenentwurf jedoch noch Nachbesserungsbedarf. „Es ist ein guter erster Schritt, dass der Bund nun Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen hat. Sie sehen unter anderem bislang vor, das Tragen der Fußfessel auf drei Monate zu begrenzen. Das ist aus unserer Sicht sehr kurz. Außerdem sind bei Verstößen gegen das Tragen lediglich Ordnungsgelder vorgesehen, auch das ist nur ein stumpfes Schwert. Am Ende muss eine elektronische Fußfessel auch gegen den Willen des Täters angelegt werden können“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Es besteht auch die Gefahr, dass die Opfer die Kosten für die Fußfessel tragen müssten, da es hierzu keine besondere Regelung im Entwurf gibt. Es darf nicht passieren, dass am Ende die Opfer für ihren eigenen Schutz auch noch bezahlen müssen und sie sich deshalb vielleicht erst gar nicht an die Gerichte wenden. Der Bundesrat hat sich dazu klar positioniert.“
Innenminister Roman Poseck erklärte: „Dieser Fall zeigt, dass wir mit der Novellierung des Hessischen Polizeigesetzes, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den richtigen Weg beschritten haben, um die Sicherheit zu erhöhen. Durch die Gesetzesänderung haben wir den Einsatz der Fußfessel erheblich erweitert. Wir haben den Anwendungsbereich auf alle bedeutenden Rechtsgüter erstreckt, um den Sicherheitsgewinn der Fußfessel häufiger nutzen zu können. Hiermit können wir dem Schutzauftrag des Staates besser gerecht werden. Dank unserer Gesetzesnovellierung wurde der Zeitraum zum Einsatz der Fußfessel zudem auf bis zu vier Monate erweitert. Auf den Täter in Kassel trifft genau dies zu. Er wird die Fußfessel nach der Entscheidung des Gerichts voraussichtlich vier Monate tragen. Die Fußfessel ist ein wirkungsvolles Instrument zur Prävention, das dem Schutz einzelner Personen sowie der Bevölkerung insgesamt nutzt. Unser Anspruch in Hessen ist es, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Hierfür setzen wir auf ein umfassendes Sicherheitskonzept, in dem die elektronische Fußfessel eine bedeutsame Rolle einnimmt.
Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Die Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, bietet eine technische Lösung durch die sogenannte DV-Technik. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.
In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht.
HMdJ, 28.01.2025