Die 6. Kammer hat dem am heutigen Dienstag bei Gericht eingegangenen Eilantrag dreier Senatsmitglieder der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover („HMTMH“) stattgegeben und durch Beschluss dem mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin beauftragten Staatskommissar aufgegeben, eine Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der am 22.01.2025 stattfindenden Senatssitzung aufzunehmen. Der Staatskommissar hatte dies zuvor gegenüber den Antragstellern abgelehnt.
In der Beschlussvorlage geht es um die Entschließung des Senats, sich dem ebenfalls beim Verwaltungsgericht Hannover anhängigen Eilantrag einiger Senatsmitglieder (6 B 4861/24) anzuschließen, mit dem diese sich gegen den Abbruch des Auswahlverfahrens für einen Präsidenten/eine Präsidentin wenden.
Hinsichtlich der ebenfalls beantragten Aufnahme einer weiteren Beschlussvorlage auf die Tagesordnung hat die Kammer den Antrag abgelehnt, weil die Aufnahme ursprünglich gegenüber dem Staatskommissar nicht von den Antragstellern, sondern einem anderen Senatsmitglied beantragt worden war.
Soweit die Antragsteller außerdem auch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur verpflichtet wissen wollten, auf den Staatskommissar entsprechend einzuwirken, hat die Kammer den Antrag mit Verweis auf den teilweise erfolgreichen Antrag gegen den Staatskommissar mangels Rechtschutzinteresse abgelehnt.
Im Stellenbesetzungsverfahren der HMTMH gibt es seit Anfang 2024 eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Den Sachstand der Verfahren können Sie in der Pressemitteilung vom 16.01.2025 nachlesen:
VG Hannover, 21.01.2025