Der Parlamentarische Rat verkündet in einer feierlichen Sitzung das für die drei Westzonen geltende Grundgesetz, nachdem die Länderparlamente zuvor die Annahme beschlossen und die alliierten Militärgouverneure es genehmigt hatten.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21