Die deutschen Rüstungsexporte sind im vergangenen Jahr stark gestiegen. Wie es in dem als Unterrichtung (20/14515) vorgelegten Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2023 heißt, wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 12,13 Milliarden Euro erteilt. 2022 waren es erst 8,362 Milliarden Euro gewesen. 88,8 Prozent der Genehmigungen hätten Ausfuhren in EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder, die Republik Korea, Singapur und die Ukraine betroffen. Die Exportgenehmigungen für die Ukraine hätten der Unterstützung der Selbstverteidigung der Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gedient, heißt es in dem Bericht. Der durchschnittliche jährliche Gesamtwert der erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen im Zeitraum 2019 bis 2023 wird mit 8,74 Milliarden Euro angegeben. Hinzu kamen im letzten Jahr noch 149 Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) mit einem Gesamtwert von 1,48 Milliarden Euro, die vornehmlich für Ausfuhrvorhaben im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und Nato-Partnern erteilt wurden.
Größter Empfänger von Rüstungslieferungen nach Einzelgenehmigungswerten war 2023 die Ukraine mit rund 4,4 Milliarden Euro. Die Genehmigungen wurden unter anderem für gepanzerte Fahrzeuge, Kampfpanzer, Raketen, Flugkörper, Flugkörperabwehrsysteme und Munition erteilt. Es folgen Norwegen mit Einzelgenehmigungswerten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Ungarn mit einer Milliarde Euro, das Vereinigte Königreich mit 653 Millionen, die Vereinigten Staaten mit rund 546 Millionen, Polen mit 328 Millionen und Israel mit 327 Millionen Euro.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, wurden seit 2017 insgesamt zwölf Vor-Ort-Kontrollen über den tatsächlichen Endverbleib von Klein- und Leichtwaffen bei Empfängern in Indien, Vereinigte Arabische Emirate, Republik Korea, Indonesien, Malaysia, Brasilien, Jordanien, Trinidad und Tobago, Oman, Mexiko, Taiwan und Kap Verde durchgeführt. Sie seien sämtlich ohne Beanstandungen verlaufen.
HiB Nr. 25, 20.01.2025