Das Bundeskartellamt hat heute die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG,Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

LRMV soll im Falle der Beauftragung durch das italienische Verteidigungsministerium als Hauptauftragnehmer und Systemintegrator für die erwarteten anstehenden Bestellungen von militärischen gepanzerten Fahrzeugen, insbesondere Kampf- und Schützenpanzer, fungieren. Nach Vorgaben des italienischen Verteidigungsministeriums sollen mindestens 60 Prozent der Wertschöpfung in Italien erfolgen. Leonardo soll insbesondere die Verteidigungselektronik einbringen, während Rheinmetall, das bereits über Niederlassungen in Italien verfügt, insbesondere seine bestehenden Plattformen für den Kampfpanzer Panther und den Schützenpanzer Lynx einbringen soll.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Rüstungsindustrie ist angesichts der geopolitischen Lage stark in Bewegung. Rheinmetall und Leonardo sind ohne Zweifel zwei bedeutende Rüstungsunternehmen. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens war dennoch wettbewerblich unbedenklich und konnte zügig freigegeben werden. Die Aktivitäten von Rheinmetall und Leonardo ergänzen sich; es gibt kein nennenswerten Überschneidungen der bisherigen Geschäftsaktivitäten.“

Bei der wettbewerblichen Bewertung des Vorhabens hat auch eine Rolle gespielt, dass keines der beiden Unternehmen in derLage gewesen wäre, die erwarteten Aufträge des italienischen Verteidigungsministeriums alleine zu erfüllen. Leonardo verfügt nicht über die benötigten Plattformen für die Kampfpanzerherstellung und Rheinmetall hätte die Anforderung, 60 Prozent der Wertschöpfung in Italien zu erbringen, nicht erfüllen können.

Bundeskartellamt, 20.01.2025

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