Die Landtage in Baden und Württemberg-Baden votieren für das Grundgesetz und markieren so den Beginn der Abstimmungsrunde. Bis zum 21. Mai stimmen bis auf den Bayerischen Landtag alle westdeutschen Volksvertretungen der Länder zu, sodass die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Bundesländer erreicht ist.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21