Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in dem Vorlageverfahren der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. „Initiative Berlin autofrei“ – VerfGH 43/22 – für Mittwoch, den 2. April 2025, 10.30 Uhr, einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.

Das Volksbegehren ist auf den Erlass eines „Berliner Gesetzes für gemeinwohlorientierte Straßennutzung (GemStrG Bln)“ gerichtet. Der Senat von Berlin hält das Volksbegehren für unzulässig. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über dessen Zulässigkeit vorgelegt.

VerfGH Berlin, 06.01.2024

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