Im Jahr 2022 erfasste interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren gegen Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundesnachrichtendienstes (BND) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/1674) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1455). Danach sind im laufenden Jahr beim BND insgesamt zehn Verfahren erfasst worden, in denen interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet wurden. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, werden die Tatvorwürfe gegenüber Tarifbeschäftigten wie Beamten „folgenden beamtenrechtlichen Pflichtverletzungen zugeordnet: fünfmal Verstoß gegen Folgepflicht; einmal unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; dreimal Verstoß gegen Wohlverhaltens- beziehungsweise Treuepflicht“. Zudem sei in einem Fall der Vorwurf der „Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz“ erhoben worden.
Fünf im Jahr 2022 erfasste Verfahren wurden den Angaben zufolge eingestellt (zweimal Verstoß gegen Folgepflicht; zweimal Verstoß gegen Wohlverhaltens- beziehungsweise. Treuepflicht; einmal Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz).. In einem in diesem Jahr erfassten Verfahren kam es laut Vorlage aufgrund von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren zu einer Versetzung, Suspendierung oder Entfernung aus dem Dienst (Verstoß gegen Wohlverhaltens- beziehungsweise Treuepflicht).
Die Antwort enthält laut Bundesregierung die Verfahren, die bis zum 19. April 2022 abgeschlossen wurden und keinem Verwertungsverbot unterliegen.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 235 vom 13. Mai 2022