Dr. Christoph Ulrich ist am Freitag, 20. Dezember 2024, zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt worden. Er folgt auf Brigitte Göttling, die mit Ablauf des Monats August 2024 in den Ruhestand getreten ist.

Dr. Ulrich, geboren am 27. April 1968 in Neuss, legte im September 1997 die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ab. Von Oktober 1997 bis zum Mai 2002 war er als Rechtsanwalt tätig und erwarb den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, bevor er im Juni 2002 in den Dienst der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit eintrat. Er wurde im Jahr 2004 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt und war erstinstanzlich im Wesentlichen bei dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingesetzt.

Nach seiner obergerichtlichen Erprobung von Juni 2009 bis Februar 2010 wurde Dr. Ulrich im Oktober 2011 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf ernannt und übernahm den Vorsitz der 9. Kammer. Seit 2013 engagiert er sich in der Verwaltung des Landesarbeitsgerichts. Von April 2017 bis Ende 2019 war er an den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem Oberlandesgericht Köln (ITD NRW) teilabgeordnet und baute dort die Verfahrenspflegestelle EUREKA-Fach auf. Als langjähriger IT-Dezernent des Landesarbeitsgerichts gestaltete er die Digitalisierung des Geschäftsbereichs bis hin zur Einführung der elektronischen Akte maßgeblich mit. Seit 2020 führte Dr. Ulrich das Dezernat 1, das im Wesentlichen die Personalangelegenheiten der Richterinnen und Richter umfasst, die IT- sowie die Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten. Mit Wirkung vom 1. April 2023 wurde Dr. Ulrich zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt. Zusätzlich zu den Verwaltungsaufgaben hatte er den Vorsitz des 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts inne.

Dr. Ulrich ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

LAG Düsseldorf, 20.12.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner