Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2024 um 12,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

22,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen vom 1. bis 3. Quartal 2024 als im Vorjahreszeitraum

Vom 1. bis 3. Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 16 222 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 22,2 % mehr als im 1. bis 3. Quartal 2023. Mehr beantragte Unternehmensinsolvenzen als 2024 hatte es in den ersten drei Quartalen eines Jahres zuletzt 2016 gegeben (16 480 vom 1. bis 3. Quartal 2016). Die Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 45,6 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen bei rund 21,1 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es in den ersten drei Quartalen 2024 in Deutschland insgesamt 47 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 91 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 72 Insolvenzen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 70 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 64 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

6,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen vom 1. bis 3. Quartal 2024 als im Vorjahreszeitraum

Vom 1. bis 3. Quartal 2024 gab es 53 409 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

DeStatis, 19.12.2024

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