Ohne Änderungen hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes verabschiedet. Für den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)“ (20/12977) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes“ (20/12978) stimmten jeweils die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Die Gesetzentwürfe sollen am Donnerstag, 19. Dezember 2024, im Bundestag abschließend beraten werden. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Vorgesehen ist, die Stellung des Gerichts als Verfassungsorgan, die Bindungswirkung seiner Entscheidungen sowie wesentliche Strukturmerkmale des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Dazu gehören beispielsweise die Zahl der Richterinnen und Richter sowie die Zahl der Senate. Außerdem soll ein Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer Blockade bei der Wahl von Richterinnen und Richtern in Bundestag oder Bundesrat eingeführt werden. In einem solchen Fall soll das jeweils andere Wahlorgan die Wahl übernehmen können. Die Einzelheiten des Ersatzwahlmechanismus werden einfachgesetzlich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.