Das Landgericht hat den Angeklagten unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung, Herstellens eines kinderpornographischen Inhalts, Entziehung Minderjähriger, verbotenem Kraftfahrzeugrennen und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Zudem hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts bemächtigte sich der erheblich vorbestrafte und hafterfahrene Angeklagte der zehnjährigen Nebenklägerin auf ihrem Schulweg, um sie gegen ihren Willen an einem abgelegenen Ort sexuell zu missbrauchen. Im Anschluss an die von ihm gefilmten sexuellen Übergriffe transportierte er die Nebenklägerin unangeschnallt auf der Rückbank des von ihm gesteuerten Pkw. Als ihn die Polizei einer Kontrolle unterziehen wollte, flüchtete er mit der ihm maximal möglichen Fahrgeschwindigkeit und beging hierbei mehrere gefährliche Verkehrsverstöße. Seine fast halbstündige Flucht endete erst aufgrund eines Motorschadens.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten den Schuldspruch geringfügig korrigiert und das Rechtsmittel im Übrigen verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluss vom 27. November 2024 ? 4 StR 337/24
Landgericht Landau (Pfalz) – Urteil vom 18. April 2024 – 4 KLs 7117 Js 12038/23 jug
BGH, 16.12.2024