Zum Jahresende 2023 waren 29 500 als staatenlos anerkannte Menschen im Ausländerzentralregister erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2024 mitteilt, verzeichnete die Zahl der anerkannt Staatenlosen damit zwar einen neuen Höchststand, blieb aber im Jahr 2023 nahezu konstant. Personen werden nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Festgestellt wird die Staatenlosigkeit meist im Rahmen der Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylverfahrens. In den Jahren 2005 bis 2013 hatte sich die Zahl der Personen mit anerkannter Staatenlosigkeit in Deutschland stets zwischen 13 000 und 14 000 bewegt. Mit dem Einsetzen der starken Fluchtmigration ab 2014 verdoppelte sie sich dann bis zum Jahresende 2022 auf 29 500 Personen.
Die Zahl der in Deutschland geborenen Staatenlosen stieg seit Ende 2014 von rund 3 600 auf 5 000, während sich die Zahl der im Ausland geborenen Staatenlosen seit Ende 2014 von 11 100 auf 24 500 mehr als verdoppelte. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten keine deutsche Staatsbürgerschaft, wenn nicht mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Mehr als die Hälfte der Ende 2023 in Deutschland registrierten Staatenlosen war männlich (57 % bzw. 16 900). Ein Viertel der Staatenlosen (25 % bzw. 7 300) waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Starker Anstieg bei Einbürgerungen von anerkannt Staatenlosen
Staatenlosigkeit kann durch Einbürgerung beendet werden. Dass die Zahl der Staatenlosen in Deutschland zuletzt nicht stärker gestiegen ist, ist teilweise auf vermehrte Einbürgerungen zurückzuführen: In den vergangenen 3 Jahren ist die Zahl der Einbürgerungen von Staatenlosen von rund 1 400 im Jahr 2021 und 2 600 im Jahr 2022 auf 3 600 im Jahr 2023 gestiegen.
Knapp die Hälfte der anerkannt Staatenlosen wurde in Syrien geboren
Knapp die Hälfte (48 % bzw. 14 100) der Ende 2023 registrierten anerkannten Staatenlosen wurden in Syrien geboren. Zu den häufigsten Geburtsstaaten zählen auch Deutschland mit 17 % und der Libanon mit 6 %.
94 200 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit Ende 2023
Kann die Staatsangehörigkeit weder eindeutig bestätigt noch die Staatenlosigkeit abschließend festgestellt werden, verbleiben Menschen im Status einer ungeklärten Staatsangehörigkeit. Laut Ausländerzentralregister blieb die Zahl der in Deutschland lebenden Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit Ende 2023 mit 94 200 Personen im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant (Ende 2022: 94 900 Personen) und damit weiterhin auf einem historisch hohen Stand. Dabei lässt sich ein ähnlicher Verlauf wie bei der Zahl der anerkannt Staatenlosen beobachten. Während die Zahl der Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in den Jahren 2005 bis 2013 sogar leicht rückläufig war, stieg sie ab 2014 stark an und erhöhte sich von 37 600 Ende 2014 auf 94 200 Personen zum Jahresende 2023 um das Zweieinhalbfache.
Tag der Menschenrechte: Das Recht auf Staatsangehörigkeit
Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen, einschließlich Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 15 der Erklärung definiert das Recht auf Staatsangehörigkeit. Er garantiert jedem Menschen das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und schützt vor willkürlichem Entzug oder der Verwehrung des Rechts, die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Die Staatsangehörigkeit ist von zentraler Bedeutung, da sie eine rechtliche Verbindung zwischen Staat und Individuum bildet, die dem Individuum bestimmte Rechte (z. B. Wahlrecht oder Aufenthaltsrecht) und Freiheiten garantiert und Schutz gewährt. Dennoch kommt es aus vielfältigen Gründen zu Staatenlosigkeit. Häufig kann eine Staatsangehörigkeit aufgrund fehlender offizieller Dokumente nicht nachgewiesen werden, zum Beispiel wenn Geburten nicht registriert werden. Auch Gesetze, die Personen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihres Geschlechts diskriminieren, können Staatenlosigkeit begründen.
DeStatis, 09.12.2024