Mit Ablauf des Monats November 2024 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Martin Brandt nach mehr als vierzehnjähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.

Herr Brandt begann seine richterliche Laufbahn im November 1988 bei dem Verwaltungsgericht Freiburg. Vom Januar 1991 bis September 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Januar 2001 wurde Herr Brandt zum Richter am Verwaltungsgerichtshof befördert und an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt. Es folgte eine Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg vom November 2003 bis Dezember 2004.

Herr Brandt wurde im August 2010 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem 7. Revisionssenat zugewiesen, der während der Zeit seiner Zugehörigkeit u.a. für das Umweltschutzrecht und das Immissionsschutzrecht, das Gentechnikrecht, das Abfallrecht und das Bodenschutzrecht, das Atomrecht, das Wasser- und Deichrecht, das Bergrecht sowie das Informationsfreiheitsrecht zuständig war. Von Mai 2011 bis Dezember 2017 war Herr Brandt zudem Mitglied des Fachsenats nach § 189 Verwaltungsgerichtsordnung. Ab Juli 2019 gehörte Herr Brandt auch dem 10. Revisionssenat an.

Im August 2020 wechselte Herr Brandt in den 4. Revisionssenat, der u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das Recht der Raumordnung, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen sowie das Denkmalschutzrecht zuständig ist. Bis Oktober 2023 war der 4. Revisionssenat außerdem für das Recht des Ausbaus von Energieleitungen zuständig.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit nahm Herr Brandt über viele Jahre die Aufgaben des stellvertretenden Präsidialrichters wahr.

Bundesverwaltungsgericht, 02.12.2024

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