Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum EDEKA-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unter dem Strich sind die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens nicht gegeben. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Dresden und Umland wird es auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Einkaufsalternativen geben. Insbesondere die Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl sowie Rewe haben in der betroffenen Region ebenfalls starke Marktpositionen. Für die Beschaffungsseite – also die Marktposition gegenüber den Lieferanten – war letztlich entscheidend, dass der
Zuwachs für die EDEKA bei bundesweiter Betrachtung sehr gering ausfällt.
“
Bei der Konsum Dresden eG handelt es sich um eine Konsumgenossenschaft mit über 20.000 Mitgliedern. Sie betreibt rund 30 überwiegend kleinflächige Lebensmitteleinzelhandels (LEH)-Standorte in Dresden und Umland. Im Jahr 2023 erzielte sie einen Umsatz von rund 110 Millionen Euro. Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren ebenso wie zuletzt im Fall der Konsumgenossenschaft Leipzig eG (vgl. Pressemitteilung vom 15. Mai 2024) den Beitritt zum EDEKA-Verbund zusammen mit den weiteren beabsichtigten Vereinbarungen als kontrollpflichtigen Zusammenschluss angesehen und geprüft. Diese Bewertung resultiert insbesondere daraus, dass das Bundeskartellamt den EDEKA-Verbund als wirtschaftliche Einheit ansieht.
Der EDEKA-Verbund ist der im Inland führende Anbieter im LEH mit einem deutschlandweiten Vertriebsnetz mit rund 11.000 Standorten in allen relevanten Vertriebslinien und einer Verkaufsfläche von insgesamt rund. 12 Mio. m2. Zudem ist er am Onlinehändler Picnic beteiligt. Im Jahre 2023 erzielte der EDEKA-Verbund mehr als 70 Mrd. Euro Umsatz. Der Verbund ist dreistufig aufgebaut aus der EDEKA-Zentrale, den Regionalgesellschaften und den acht regionalen EDEKA-Genossenschaften wie der EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG. Mitglieder der Regionalgenossenschaften sind die – deutschlandweit rund 3.400 – selbstständigen Einzelhändler, die einen oder mehrere EDEKA-Märkte betreiben.
Von dem Zusammenschluss ist auf der Absatzseite der LEH in Dresden und Umland betroffen. Anhand von aggregierten Kundenkarten-Daten hat das Bundeskartellamt bestimmt, aus welchen Gebieten die Kundinnen und Kunden von Konsum Dresden kommen und davon ausgehend den räumlich relevanten Markt abgegrenzt. Bei der wettbewerblichen Bewertung wurde nicht auf einzelne Standorte von Konsum Dresden abgestellt, sondern das relativ dichte Filial-Netz mit überwiegend kleinen Standorten, deren Einzugsgebiete sich jeweils überschneiden, zusammengefasst. Auch der Online-LEH wurde in die Ermittlungen einbezogen, war aber letztlich mit einem derzeitigen Umsatzanteil von rund einem Prozent nicht maßgeblich für die Beurteilung des Vorhabens.
Im Ergebnis ließ der Zusammenschluss auf der Absatzseite keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten. EDEKA wird in Dresden und Umland weiterhin hinreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein. Ohne den Zusammenschluss nimmt EDEKA hinter der Schwarz-Gruppe und vor Rewe die zweitstärkste Position auf dem Gesamtmarkt ein, wobei die Position im Discount besonders stark ist. Bei Betrachtung des vorliegend betroffenen Vollsortiments (ohne Discounter) liegt EDEKA dagegen hinter den beiden genannten Wettbewerbern. Mit dem Zusammenschluss schließt EDEKA in etwa zur führenden Schwarz-Gruppe auf und erreicht einen Marktanteil von rund einem Drittel. Dies gilt sowohl für den Gesamtmarkt als auch für das Vollsortiment und unter Zugrundelegung verschiedener alternativer räumlicher Abgrenzungen.
Zur Beschaffungsseite hat das Amt ebenfalls Ermittlungen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf den beabsichtigten Wechsel der Konsum Dresden eG von ihrem bisherigen Hauptlieferanten zur EDEKA Region Nordbayern-Sachsen-Thüringen. Im Ergebnis fällt bei der gebotenen bundesweiten Betrachtung der Beschaffungsmärkte der mit dem Zusammenschluss verbundene Zuwachs für die EDEKA für sich genommen so gering aus, dass insoweit keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken bestanden. Gleichwohl wird das Bundeskartellamt die Entwicklung auf den Beschaffungsmärkten des LEH über den Einzelfall hinaus weiter genau beobachten.
Bundeskartellamt, 02.12.2024