Rund 100 Expertinnen und Experten des Maßregelvollzugs und der Justiz haben am Dienstag, 26. November, im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt gemeinsam Bilanz gezogen über die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung (§ 64 StGB) für suchtkranke Straffällige.
In ihrer Einführung stellten Tilmann Hollweg, Maßregelvollzugsdezernent des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) und Olaf Wicher, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamm, zur Diskussion, inwiefern die Gesetzesnovellierung vor rund einem Jahr dazu beigetragen habe, die Unterbringung wieder stärker auf wirklich behandlungsbedürftige und behandlungsfähige Straffällige zu fokussieren und damit die Entlastung der forensischen Suchtfachkliniken zu unterstützen.
Die Auswirkungen der Neuregelung wurden aus unterschiedlichen Perspektiven der Rechtsprechung, dem ambulanten sozialen Dienst, dem Justiz- und Maßregelvollzug beleuchtet. Auch die Anforderungen an die Stellungnahme der Maßregelvollzugsklinik (gem. § 67e StGB), die vom Gericht für die Prüfung der Fortdauer der Unterbringung benötigt wird, wurden diskutiert.
Der fachübergreifende Erfahrungsaustausch fand nun bereits zum neunten Mal statt. Er trägt dazu bei, das Verständnis und die konstruktive Zusammenarbeit unter den beteiligten Institutionen zu fördern.
OLG Hamm, 29.11.2024