Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen fünf Angeklagte im Alter von 22 bis 57 Jahren wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Bandendiebstahls im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Sprengung eines Geldautomaten am 24.05.2021 in Rodgau Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt erhoben.
Im Einzelnen wird den Angeklagten vorgeworfen, als mutmaßliche Angehörige einer kriminellen, auf Sprengung von Geldautomaten spezialisierten Organisation sich verabredet zu haben, den Geldautomaten eines Bankinstituts in Rodgau am 24.05.2021 zu sprengen, um an das im Geldautomaten deponierte Bargeld zu gelangen. In Umsetzung des gemeinsamen, arbeitsteilig ausgeführten Tatplans sollen ein 26-jähriger Angeklagter aus Bensheim sowie ein 25-jähriger wohnsitzloser Angeklagter in den Nachtstunden des 24.05.2021 die Eingangstür zur Filiale des Bankinstituts aufgehebelt, die Frontklappe des dort aufgestellten Geldautomaten gewaltsam geöffnet und einen Sprengsatz mit einem Gasgemisch angebracht haben. Nachdem sie durch den Fahrer eines vorbeifahrenden Fahrzeugs beobachtet wurden, sollen die Angeklagten, ohne die Sprengung ausgeführt zu haben, vom Tatort geflüchtet sein. Beide Ange-klagten, die serbische Staatsangehörige sind, wurden am 07.06.2021 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Einem 57-jährigen Angeklagten aus Offenbach am Main wird vorgeworfen, die Be-standteile des Sprengsatzes beschafft, diesen zusammengebaut sowie in einem für die Anfahrt zum Tatort und für die anschließende Flucht verwendeten Fahrzeug de-poniert zu haben. Er soll zudem ein Hotelzimmer als Unterkunft zum „Untertauchen“ nach der Tat angemietet haben. Der Angeklagte wurde am 14.07.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Einem 28-jährigen Angeklagten aus Offenbach am Main wird vorgeworfen, als sogenannter Logistiker und mutmaßlich auch einer der führenden Köpfe der Organisation die beabsichtigte Sprengung des Geldautomaten im Hintergrund vorbereitet und ko-ordiniert zu haben. Der Angeschuldigte soll unter anderen den mit der Ausführung des Tatplans beauftragten Angeschuldigten Anweisungen zur Anreise, Flucht sowie zur Sicherung der erwarteten Beute erteilt haben. Der Angeklagte, der deutscher und marokkanischer Staatsangehöriger ist, wurde am 19.08.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.
Ein 22-jähriger Angeklagter aus Offenbach am Main, der die deutsche und jordanische Staatsangehörigkeit besitzt, steht ebenfalls im Verdacht, als einer der führenden Köpfe der mutmaßlich kriminellen Organisation für die Tat verantwortlich gewesen zu sein. Er wurde am 14.07.2021 in Spanien festgenommen und aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach Deutschland ausgeliefert. Seit seiner Überstellung an die deutschen Behörden am 01.09.2021 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Zwei Angeklagten, dem 28-Jährigen aus Offenbach am Main und einem 26-Jährigen aus Bensheim wird mit der Anklageschrift zudem Verbrechensvorbereitung durch Planung einer weiteren Sprengung eines Geldautomaten vorgeworfen. Dem 28-jäh-rigen Angeklagten aus Offenbach am Main wird mit der Anklageschrift zudem unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Marihuana, Haschisch und Kokain) zur Last gelegt, und dem 57-jährigen Angeklagten aus Offenbach am Main Beihilfe zu dieser Straftat durch Aufbewahrung der Betäubungsmittel in seiner Wohnung in Offenbach am Main vorgeworfen.
Ein weiteres, mutmaßliches Führungsmitglied der Organisation, ein 28-jähriger deutscher und jordanischer Staatsangehöriger wurde bereits am 13.05.2021 aufgrund eines europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Offenbach am Main in Spanien fest-genommen. Der Beschuldigte soll unter anderem an Geldautomatensprengungen in Eschborn am 02.05.2019, bei der ein Geldbetrag über 180.000 Euro entwendet wurde, in Alsfeld am 12.06.2019, bei der ebenfalls ein Geldbetrag über 180.000 Euro entwendet wurde, sowie an versuchter Geldautomatensprengung in Eisenach am 01.08.2019 beteiligt gewesen sein. Die Auslieferung dieses Beschuldigten nach Deutschland konnte bislang, aufgrund eines vorrangig durchzuführenden Strafverfahrens der spanischen Behörden wegen des Verdachts schwerer Betäubungsmittelkriminalität nicht erfolgen.
Am 04.12.2021 erfolgte in Spanien aufgrund eines europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Offenbach am Main die Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Führungsmitglieds der Organisation, eines 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Ihm wird vorgeworfen, an den Geldautomatensprengungen am 03.04.2019 in Neu-Isenburg, bei der ein Geldbetrag über 225.000 Euro entwendet wurde, in Eschborn am 02.05.2019 und in Alsfeld am 12.06.2019 sowie an einer versuchten Geldautomatensprengung in Hofheim am 08.08.2019 beteiligt gewesen zu sein. Der Beschuldigte wurde am 14.02.2022 nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Den Identifizierungen und Festnahmen der Angeklagten sind umfangreiche Ermittlungen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie einer Ermittlungsgruppe des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) vorangegangen. Insgesamt wurden bislang 20 mutmaßliche Angehörige der kriminellen Organisation festgenommen sowie teilweise bereits verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bedankt sich bei dem Hessischen Landeskriminalamt für die hervorragende Zusammenarbeit.
Das Landgericht Darmstadt hat die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits zugelassen. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt soll am 02.06.2022 beginnen.
Die Ermittlungen wegen weiterer, mutmaßlich durch Angehörige der Organisation ausgeführten Geldautomatensprengungen in Hessen und anderen Bundesländern dauern an.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 11. Mai 2022