Mit der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK NRW) hat Nordrhein-Westfalen als einziges Land eine ausschließlich auf Umweltdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für das gesamte Land. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach zog am Freitag, 29. November 2024, in der Landespressekonferenz in Düsseldorf ein Jahr nach Beginn der Ermittlungstätigkeit der ZeUK NRW gemeinsam mit ihrer Leiterin, Oberstaatsanwältin Britta Affeldt, eine erste Bilanz.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „In nur einem Jahr ist es uns gelungen, eine Aufbruchstimmung bei der Verfolgung von Umweltstraftaten zu entfachen. Unser Team von Ermittlerinnen und Ermittlern in Dortmund führt auf allen Gebieten der Umweltkriminalität wichtige Verfahren, die Menschen, Tiere und Umwelt in ganz Nordrhein-Westfalen angehen. Kein anderes Bundesland verfügt über eine Staatsanwaltschaft von gleichem Rang, die landesweit auf die Verfolgung von Umweltkriminalität spezialisiert ist. Damit haben wir eine Benchmark für die Verfolgung von Umweltstraftaten gesetzt.“
Die ZeUK NRW ermittelt bei herausgehobenen Umweltstraftaten, bei denen es – unter anderem – entweder zu einer erheblichen Gefährdung oder Schädigung von Umwelt, Menschen, Pflanzen oder Tieren kommt, oder die organisiert oder in einem industriellen, gewerblichen Zusammenhang begangen werden. Im Fokus standen im ersten Jahr die illegale Abfallentsorgung, die Verschmutzung von Gewässern und grausame Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
In dem Zeitraum vom 2. November 2023 bis zum 31. Oktober 2024 sind in der ZeUK NRW insgesamt 99 Ermittlungsverfahren – teils in Ermittlungskomplexen – erfasst worden, die gegenwärtig in zwei Abteilungen von sieben Ermittlerinnen und Ermittlern bearbeitet werden. In Verfahren der ZeUK NRW sind Vermögensarreste in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro erwirkt worden.
Neben ihrer Ermittlungstätigkeit in herausgehobenen Verfahren ist die ZeUK NRW zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche Fragestellungen aus dem Bereich des Umweltstrafrechts einschließlich der Vermögensabschöpfung in Umweltverfahren für Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und sonstige Behörden in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt die vorgenannten Behörden beratend durch einen Informationsaustausch zu strategischen und operativen Zwecken, bestimmten Ermittlungen und bewährten Verfahrensweisen.
JM NRW, 30.11.2024