Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.
Die Schüco-Gruppe bietet insbesondere Gebäudesysteme aus Aluminium, Stahl und Kunststoff an und entwickelt und vertreibt u. a. Systeme für Fenster, Türen und Fassaden in Deutschland und im Ausland. Hinter GEST steht das inhabergeführte Unternehmen Stemeseder, das auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Aluminiumprofilen für Hybridfenster aus Holz-Aluminium sowie in geringerem Umfang aus Kunststoff-Aluminium und für Türen aus Aluminium spezialisiert ist. Unter der Marke „GS Perfect“ vertreibt Stemeseder zudem Ergänzungsprodukte und Module für das Fenstersegment. Beide Unternehmen sind sogenannte Systemgeber für Aluminium-Gebäudesysteme.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Schüco ist nach unseren Ermittlungen ein marktbeherrschendes Unternehmen auf einem deutschlandweiten Gesamtmarkt für Aluminium-Gebäudesysteme sowie auf den Teilmärkten für Fenster-, Tür- und Fassadensysteme. Wir haben das Vorhaben nach intensiven Ermittlungen dennoch freigegeben, da eine Verstärkung der wettbewerblichen Position von Schüco in den relevanten Märkten nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. Nur in einzelnen Märkten ergeben sich durch die Übernahme von Stemeseder Marktanteilsadditionen, die jedoch sehr gering ausfallen, sodass die Marktstruktur praktisch unverändert bleibt.“
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen dieses Verfahrens Marktermittlungen bei über 200 Kunden und rund 60 Wettbewerbern im In- und Ausland durchgeführt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass Schüco bereits derzeit im deutschlandweiten Gesamtmarkt für Aluminium-Gebäudesysteme für reine Aluminium-Anwendungsbereiche bzw. auf möglichen entsprechenden Teilmärkten für Fenster-, Tür- und Fassadensysteme marktbeherrschend ist. Dafür sprechen neben den hohen Marktanteilen und erheblichen Marktanteilsabständen zu den nächsten Wettbewerbern der bevorzugte Zugang zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten, die Breite des Produktportfolios hinsichtlich Aluminium-Gebäudesystemen einschließlich Zubehör, die enge und dauerhafte Bindung zu einer Vielzahl von Verarbeiterkunden und nicht zuletzt die erhebliche Finanzkraft Schücos im Vergleich zu vielen seiner aktuellen und potenziellen Wettbewerber. Außerdem haben die Ermittlungen gezeigt, dass derzeit nicht von einem Zutritt eines neuen Wettbewerbers in den relevanten Bereichen ausgegangen werden kann, da verschiedene Marktzutrittsschranken, wie z. B. vertriebliche und kundenspezifische Zutrittsschranken, technische Vorsprünge der derzeit im Markt tätigen Unternehmen, Skaleneffekte und Patentrechte vorliegen.
Dennoch hat das Bundeskartellamt die Übernahme im Ergebnis nicht untersagt. Es besteht nur eine geringe horizontale Überschneidung der Tätigkeitsbereiche der beiden Unternehmen. Stemeseder ist im Bereich der reinen Aluminium-Gebäudesysteme nicht wesentlich tätig. In Bezug auf diesen angestammten Geschäftsbereich von Schüco waren der Zuwachs durch das Zielunternehmen sowie Portfolio-Effekte nicht so bedeutend, dass eine fusionskontrollrechtlich relevante Verstärkungswirkung aufgrund des Vorhabens mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte.
Schüco ist den tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen des Bundeskartellamtes in seiner Begründung der Freigabeentscheidung bis zuletzt umfassend entgegengetreten.
Bundeskartellamt, 29.11.2024