Die Bundesanwaltschaft hat am 8. November 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen den im Libanon geborenen Abdelhamid Al A., den ägyptischen Staatsangehörigen Mohamed B., den im Libanon geborenen Ibrahim El-R., sowie den niederländischen Staatsangehörigen Nazih R. erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die HAMAS („Harakat al-Muqawama al-Islamiya“) ist eine Organisation mit
militant-islamistischer Ausrichtung. Ihr erklärtes Ziel ist die Vernichtung Israels und die Errichtung eines palästinensischen Staates unter Geltung der Scharia auf dem gesamten ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen Mittelmeer und Jordan.
Die politische Führung der HAMAS besteht aus einer Inlandsführung im Gazastreifen und einer Auslandsführung in wechselnden Ländern. Den militärischen Flügel bilden die „Izz al-Din al-Qassam“-Brigaden (Qassam-Brigaden). Deren Zellen haben seit Gründung der Organisation 1987 zahlreiche Selbstmordanschläge gegen israelische Ziele ausgeführt. Sie sind auch verantwortlich für Entführungen und gezielte Tötungen israelischer Staatsbürger sowie den Beschuss Israels mit Raketen und Mörsergranaten. Am 7. Oktober 2023 drangen im Zuge eines massiven Terrorangriffs HAMAS-Kämpfer auf israelisches Staatsgebiet ein und ermordeten oder entführten dort eine große Zahl von Zivilisten.
Bereits vor längerer Zeit legte die HAMAS in verschiedenen europäischen Staaten Erddepots mit Waffen an, um diese für mögliche Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in Europa bereitzuhalten. Zum Erhalt der Depots bediente sich die Vereinigung sogenannter Auslandsoperateure. In der Regel handelte es sich dabei um Personen, die über einen europäischen Aufenthaltstitel verfügten und damit hier kurzfristig einsetzbar waren. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023 war der Organisation daran gelegen, deponierte Waffen wieder verfügbar zu machen. Als mögliche Anschlagsziele nahm die Vereinigung etwa die israelische Botschaft in Berlin, die US Air Base in Ramstein oder das Gebiet um den Tempelhofer Flughafen in Berlin in Aussicht.
Abdelhamid Al A., Mohamed B., Nazih R. und Ibrahim El-R. waren seit Jahren als Auslandsoperateure der HAMAS tätig. Sie nahmen innerhalb der Vereinigung wichtige Positionen mit unmittelbarer Anbindung an Führungskräfte des militärischen Flügels ein. Im Auftrag der Organisation legte Ibrahim EL-R. im Frühjahr 2019 in Bulgarien ein Waffendepot mit Munition und Schusswaffen – darunter eine Kalaschnikow – an. Im Sommer 2019 räumte Ibrahim El-R. für die HAMAS ein Waffenversteck in Dänemark aus und verbrachte jedenfalls eine daraus stammende Pistole nach Deutschland. Zur Kontrolle des Depots reiste er im August 2023 erneut nach Bulgarien. Zwischen Juni und Dezember 2023 machten sich alle Angeschuldigten in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach auf die Suche nach einem Waffenversteck in Polen. Dessen Lokalisierung gelang letztlich nicht.
Die Angeschuldigten wurden am 14. Dezember 2023 festgenommen. Der in den Niederlanden festgenommene Nazih R. wurde am 28. Februar 2024 zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Alle Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
(c) Generalbundesanwalt, 25.11.2024