Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt.
Sexuelle Belästigung auch ohne Berührung
Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührungen erreichen – insbesondere Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten – könnten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Diese Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“ bezeichnet – dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum einen wenig differenziert sei und des Weiteren als unangemessen und herabwürdigend empfunden werde.
Schließung einer Strafbarkeitslücke
Der neu zu schaffende Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten, da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde. Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig ehrverletzend oder herabsetzend sei.
Zuweisung an die Ausschüsse
Der Gesetzentwurf wurde federführend dem Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundesrat einbringt.
(c) Plenarsitzung des Bundesrates am 22.11.2024