Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. November 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2024 den türkischen Staatsangehörigen Mehmet K. in Berlin durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Daneben wurden zwei Wohnungen des Beschuldigten in Berlin und Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Mehmet K. war seit 2014 mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig und nahm die typischen Leitungsaufgaben eines „Sektorleiters“ wahr. Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 leitete er den Sektor „Süd 2“ und das Gebiet „Stuttgart“. Im Anschluss war er jedenfalls bis Ende 2015 Leiter des Gebiets „Köln“. Seit Juni 2024 leitete er neben dem Gebiet und der Region „Berlin“ auch auf oberster Ebene für die Vereinigung in Deutschland den Sektor „Nord“. Dieser umfasst die PKK-Regionen „Hamburg“, „Berlin“ und „Niedersachsen“. Der Beschuldigte erteilte den ihm unterstellten Kadern und Aktivisten Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Er wirkte bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit war auch die Überwachung der Sammlung von „Spendengeldern“ für die PKK. Mehmet K. selbst war der so genannten Europaführung der Terrororganisation berichtspflichtig und hatte deren Anweisungen zu befolgen.
Der Beschuldigte wurde heute (22. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und diesen in Vollzug gesetzt hat.