Hessens Justizminister Christian Heinz zeigte sich an diesem Mittwoch erfreut darüber, dass der Gesetzesentwurf zur Einführung eines integrierten Jura-Bachelor-Studiums in Hessen im Hessischen Landtag eingebracht wurde. „Es ist das Ziel dieser Landesregierung, etwas Druck aus dem Jura-Studium zu nehmen und neue Perspektive schaffen. Mit dem Gesetzesentwurf zur Einführung eines integrierten Jura-Bachelors kommen wir genau diesem Anliegen nach und behalten gleichzeitig die Struktur und Leistungsstandards des Jura-Studiums bei, das in der ganzen Welt ein hohes Ansehen genießt“, sagte Hessens Justizminister und ergänzte: „Bereits zwei Wochen nach meinem Amtsantritt haben wir die Gespräche über den integrierten Jura-Bachelor aufgenommen und gemeinsam mit den juristischen Fakultäten Eckpunkte erarbeitet. „Ich bin sehr dankbar, dass es uns gemeinsam mit meinem Kollegen Timon Gremmels und den juristischen Fakultäten gelungen ist, zu einer tragfähigen Einigung zu kommen, die die Koalitionsfraktionen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des JAG aufgegriffen haben.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Jura-Studentinnen und Jura-Studenten künftig einen Bachelorabschluss beantragen können. Hierbei wird vorausgesetzt, dass sie zur staatlichen Pflichtprüfung zugelassen worden sind oder das Vorliegen der dafür notwendigen

Voraussetzungen vom Justizprüfungsamt festgestellt worden ist. Den Abschluss erhalten sie dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben. „Wir räumen den Universitäten ebenso ein, zusätzliche Voraussetzungen aufzustellen. So können sie das Erlangen des Bachelors mit einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung festlegen, die ohnehin im Jurastudium integriert ist“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Somit haben diejenigen, die das Staatsexamen nicht schaffen, eine Perspektive und können das erworbene Wissen aus ihrem Studium anderweitig nutzen. Im Jahr 2023 traf dies auf 49 Personen zu. Der integrierte Bachelor ist zudem auch ein Angebot an alle, die während des Studiums einen anderen Weg als die ‚klassischen‘ juristischen Berufe anstreben.“

„Mit diesem Gesetz werden wir für Jura-Studierende, die das 1. Staatsexamen nicht bestanden haben, oder sich beruflich umorientieren möchten, eine zusätzliche Perspektive schaffen. Durch die Einführung des integrierten Bachelorabschlusses sorgen wir dafür, dass diese Personen einen auch international bekannten und anschlussfähigen Hochschulgrad erwerben können und dass ihre im Verlauf des Studiums erbrachten und abgeprüften Leistungen in einem Abschluss Anerkennung finden“, sagte Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels.

(c) HMdJ, 20.11.2024

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