Mit heute bekanntgegebenem Urteil vom 14. November 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach den Austritt der Stadt Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ (Allianz gegen Rechtsextremismus) verlangen kann.
Die Stadt Nürnberg ist Gründungsmitglied der Allianz gegen Rechtsextremismus, einem nicht eingetragenen gemeinnützigen Verein. Diesem gehören zahlreiche kommunale Körperschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen an. In den vergangenen Jahren äußerte sich die Allianz gegen Rechtsextremismus vielfach in der Öffentlichkeit kritisch zur AfD. Einen aus diesem Grund von der AfD-Fraktion gestellten Antrag auf Austritt lehnte der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich ab. Mit der daraufhin erhobenen Klage machte der AfD-Kreisverband/Schwabach geltend, die Allianz beziehe beispielsweise auf ihrer Homepage oder in Pressemitteilungen öffentlich Stellung gegen die AfD. Diese Äußerungen müsse sich die Stadt Nürnberg als Mitglied der Allianz zurechnen lassen. Die Stadt verstoße daher durch die Mitgliedschaft gegen ihre Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Nachdem die Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach keinen Erfolg hatte, ließ der BayVGH die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu.
In der mündlichen Verhandlung am 13. November 2024 wies der zuständige Senat auf die vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht betonte Pflicht öffentlicher Amtsträger zur parteipolitischen Neutralität hin. Dieser Pflicht könne sich die Stadt nicht durch den Zusammenschluss mit gleichgesinnten anderen Kommunen oder Privaten entziehen. Eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wende, verstoße gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Dies gelte ebenso, wenn eine Stadt als Mitglied und aktiver Unterstützer eines privaten Vereins wie der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ mittelbar am parteipolitischen Meinungskampf teilnehme. In einem solchen Fall könne der betroffenen Partei wirksamer Rechtsschutz nur gewährt werden, wenn man ihr gegenüber der Stadt einen Anspruch auf Austritt aus dem Verein zuerkenne.
Der BayVGH hat nun der Berufung und Klage stattgegeben. Mit den schriftlichen Urteilsgründen ist in einigen Tagen zu rechnen. Anschließend kann die Stadt Nürnberg gegen die Entscheidung die im Urteil zugelassene Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der BayVGH deutete in der mündlichen Verhandlung an, im Laufe einer Revision könne sich das Verfahren möglicherweise unstreitig erledigen und damit ein Vereinsaustritt vermieden werden, wenn die Allianz gegen Rechtsextremismus in ihrer künftigen Öffentlichkeitsarbeit auf explizite Äußerungen zur AfD verzichte.
(BayVGH, Urteil vom 14. November 2024, Az. 4 B 23.2005)
(c) BayVGH, 18.11.2024