Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Freitag das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt besucht und sich mit dem Präsidenten Dr. Wilhelm Wolf unter anderem über die Anträge zu vermeintlichen Impfschäden ausgetauscht. „Die Corona-Pandemie beschäftigte die Sozialgerichte in Hessen sehr stark. Ich bin sehr dankbar für die Arbeit, die sie geleistet haben und noch leisten werden“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Nach jetzigem Stand haben 150 Betroffene vor den hessischen Sozialgerichten Klage erhoben. In diesen Fällen werden die Gerichte nun prüfen, ob Beeinträchtigungen der Gesundheit vorliegen und ob diese im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung stehen.“

Die hessischen Sozialgerichte entscheiden insbesondere in sozialversicherungsrechtlichenStreitigkeiten und Verfahren der Grundsicherung (Bürgergeld und Sozialhilfe). Im Übrigen sind sie auch mit hochaktuellen Fragen im Nachgang zur Corona-Pandemie befasst. So sind unter anderem über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld, aber auch die Anerkennung von Long Covid als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit sowie von gesundheitlichen Schäden, die ursächlich auf die Corona-Schutzimpfungen zurückzuführen sein sollen, zu entscheiden. „In den anhängigen Gerichtsverfahren ermitteln die Sozialrichterinnen und Sozialrichter nunmehr insbesondere die medizinische Sachlage und holen regelmäßig Sachverständigengutachten ein. Den betroffenen Klägerinnen und Klägern wird so auf der Grundlage des aktuellen Stands der Wissenschaft effektiver Rechtsschutz gewährt“, so der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, Dr. Wilhelm Wolf.

Der Justizminister tauschte sich darüber hinaus mit weiteren Gremien am Landessozialgerichtaus. „Herzlichen Dank für den erkenntnisreichen Austausch und die gute Arbeit, die das Landessozialgericht vor allem in den zurückliegenden Jahren geleistet hat“, so der Minister abschließend.

(c) HMdJ, 15.11.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner