Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Dieses hat ihn am 31. Januar 2024 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte und sein Mittäter am 24. April 2023 ein Antiquitätengeschäft, fesselten eine Angestellte und den Inhaber, von dem sie Geld forderten. Als die von einer aufmerksamen Passantin verständigte Polizei mit einem Sondereinsatzkommando am Tatort eintraf, ergab sich der Angeklagte. Der Mittäter erschoss sich im Ladenlokal. 

Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin I auf die Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Beschluss vom 5. November 2024 – 5 StR 370/24

Vorinstanz: 

Landgericht Berlin – Urteil vom 31. Januar 2024 – (517 KLs) 278 Js 198/23 (9/23)

(c) BGH, 15.11.2024

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