„Auch 2021 stellten sich die Essener Zollfahnder*innen wieder erfolgreich den Herausforderungen bei der Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität. Es ist bemerkenswert, welche Erfolge die Zollfahnder*innen trotz der weiterhin schwierigen Umstände der Pandemie durch ihren unermüdlichen Einsatz erzielt haben.“, kommentiert Carolin Müller, Leiterin des Zollfahndungsamtes Essen, die heute veröffentlichten Jahresergebnisse.
Das Zollfahndungsamt Essen präsentiert für das vergangene Jahr 2021 erneut eine hervorragen-de Bilanz. Seine Ermittler*innen waren insbesondere bei der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen und dem Emsland erfolgreich. Ein Schwerpunkt lag dabei nach wie vor bei der Verfolgung von Betäubungsmitteldelikten an der 572-km langen deutsch-niederländischen Grenze. Ein weiterer Focus der Fahnder*innen lag im Verbrauchsteuerbereich in der Bekämpfung der illegalen Herstellung und des Handels mit unversteuertem Wasserpfeifentabak. Mit der 2017 neu eingerichteten Europäischen Staatsanwaltschaft, die im Juni 2021 ihre Arbeit aufnahm, wurden mehrere wertige Umfangsverfahren im Antidumpingbereich geführt.
Das Fahndungsjahr 2021 in Zahlen:
Von den insgesamt über 14.000 Ermittlungsfällen, die der deutsche Zollfahndungsdienst in 2021 verfolgt hat, wurden etwa ein Drittel (4.689 Ermittlungsverfahren) vom Zollfahndungsamt Essen wegen zumeist schwerer oder organisiert begangener Straftaten geführt. Die Ermittlungen richteten sich gegen 5.933 Tatverdächtige. Dabei agieren die Täter immer stärker konspirativ, schotten sich ab, nutzen vermeintlich sichere Kommunikationswege und werden insgesamt gewaltbereiter.
Auf Grundlage der umfassenden Ermittlungen durch die Beamt*innen des Zollfahndungsamtes Essen sprachen Gerichte im Jahre 2021 insgesamt Freiheitsstrafen von 775 Jahren und Geldstrafen von rund 629.000 Euro aus. Statistisch gesehen lagen die meisten Tatörtlichkeiten der Verfahren des Zollfahndungsamtes Essen auf dem Postweg, gefolgt von Sicherstellungen an dem Großflughafen Köln.
Der ermittelte Steuerschaden betrug über 87 Millionen Euro (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Ver-brauchsteuern).
Betäubungsmittelkriminalität
Trotz zum Teil weiterhin erheblich eingeschränktem Individual- und Reiseverkehr auf Land-, See- oder Luftwegen konnten 2021 insgesamt rund 4 Tonnen Betäubungsmittel sichergestellt werden. Die Sicherstellungmenge von Kokain stieg damit um mehr als das Fünffache im Vergleich zum Vorjahr auf über eine Tonne, was insbesondere auf zwei Großsicherstellungen von 451 kg und 168 kg Kokain zurückzuführen ist. Die Sicherstellungsumme von Crystal Meth hat sich gegenüber dem Vorjahr um 60% auf fast 52 kg erhöht. Es wurden 2021 wieder größere Mengen Crystal Meth durch Kuriere entlang der Westgrenze, als auch im Post-/Paketversand geschmuggelt. Der Schmuggel durch Kuriere sollte nach hiesigen Erkenntnissen überwiegend nach Osteuropa und den Osten Deutschlands erfolgen. Die Sicherstellungsmenge bei Marihuana stieg im Jahr 2021 um über 40% auf die Gesamtmenge von 1.641 kg Marihuana an. Der überwiegende Teil des sichergestellten Marihuanas entspringt ebenfalls dem Schmuggel über die 572-km lange deutsch-niederländischen Grenze. Die Sicherstellungen von Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) erhöhten sich um das Vierfache im Vergleich zum Vorjahr auf rund 42 kg.
Hierbei werden oft Kräuter, Pulver, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen Wirkstoffen (NPS) versetzt und als „legale“ Stimulanzien im Internet angeboten („Legal Highs“). Der überwiegende Teil der sichergestellten Fertigprodukte „Legal Highs“ wurde über den Postversand geschmuggelt. Es ist hier allerdings auch ein verstärkter Handel der Wirkstoffe, z.B. synthetische Cathinone, für die illegale Herstellung von „Legal Highs“ festzustellen. Der Postversand von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit dem Internet- (Darknet-)Handel ist ungebrochen. „Die Käufer, Verkäufer und Kuriere wiegen sich durch den anonymen Postversand in trügerischer Sicherheit“, so die Leiterin des Zollfahndungsamtes Essen, Regierungsdirektorin Carolin Müller, „Drogenschmuggel, gerade gewerblich, ist kein Kavaliersdelikt! Einhergehend mit verstärkten Kontrollen im Postverkehr, werden immer mehr Strafverfahren in diesem Kontext geführt und durch Sicherstellungen Betäubungsmittel dem Markt entzogen.“
Verbote und Beschränkungen (Medikamente, Dopingmittel, Waffen) Im Bereich der Doping- und Arzneimittelkriminalität ist die Zahl der in 2021 eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr um mehr als das Vierfache auf 570 Ermittlungsverfahren gestiegen. Auch hier erreicht der Internethandel eine wachsende Bedeutung, sowohl bei der Beschaffung der Rohstoffe und des Produktionsequipments, als auch bei Vertrieb der illegalen (Fertig-)Produkte. So haben sich die Sicherstellungen von Arzneimitteln in allen Formen, insbesondere in flüssiger Form von rund 4.000 ml in 2020 auf über 26.000 ml in 2021, erhöht. Ein Großteil der Ermittlungsfälle generiert sich auch im Doping- und Arzneimittelbereich aus Sicherstellungen im Post-/Paketverkehr vor allem aus Amerika und Asien. Hier sticht im Jahr 2021 insbesondere die verbotene Einfuhr von SARMs (Selektiven Androgen Rezeptor Modulatoren) als Dopingmittel im Freizeitsport heraus. SARMs gelten als potzenzielles Arzneimittel zur Behandlung von Muskelschwund und anderen Muskelerkrankungen. Sie sind derzeit nicht als Arzneimittel zu-gelassen und befinden sich noch in der Forschung. Wirkungen und Nebenwirkungen werden noch untersucht. Die Gefahren sind daher nicht berechenbar. „Händler unterstützen in großem Umfang, zur Erzielung zweifelhafter Gewinne, mit illegal eingeführten, ungeprüften Arzneimitteln den anhaltenden Trend der „Schön, schlank, stark“-Selbstoptimierung, mit nicht voraussehbaren Schäden für die menschliche Gesundheit“, stellt die Leiterin des Zollfahndungsamtes Essen fest.
Im Deliktsfeld Waffen sind die Sicherstellungen von verbotenen Waffen von 347 Stück in 2020 auf über 3.800 Stück im Jahr 2021 gestiegen. Dies ist auf eine Einzelsicherstellung einer gewerblichen Sendung von 3.600 Stück verbotener Elektroschocker von China nach Polen zurückzuführen. Die Elektroschocker wurden vernichtet.
Wirtschaftskriminalität (Verbrauchsteuern, Zölle): Im Verbrauchsteuerbereich, insbesondere im Deliktsfeld Wasserpfeifentabak, stieg die Menge der Sicherstellungen im Jahr 2021 um etwa das Fünffache auf über 19 Tonnen Wasserpfeifentabak zum Vorjahr. Zusätzlich konnten durch die Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamtes Essen weitere 22 Tonnen Wasserpfeifentabak ermittelt werden. Es konnten mehrere illegale Herstellungsbetriebe und Lager mit illegalem Shisha-Tabak ausgehoben werden. Im Vergleich: Ein Kilogramm Wasserpfeifentabak kostet in der illegalen Herstellung unter fünf Euro. Verkauft wird der illegale Tabak in der Regel für 20 bis 25 Euro. Legal und voll versteuert kostet ein Kilogramm im Handel jedoch rund 70 Euro.
Im Deliktsbereich Zölle betrug der in 2021 ermittelte Steuerschaden über 2,6 Mio. Euro in 2021. Es konnten hochkarätige Wirtschafts-Steuerstrafverfahren im Antidumping Bereich erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. „Antidumpingzölle bestehen, insbesondere für Produkte aus Asien, zum Schutz der europäischen, bzw. deutschen Produzenten. Insofern schützen wir durch unsere Ermittlungen die deutsche Industrie und Wirtschaft und sichern einen fairen Wettbewerb“, so die Leiterin des Zollfahndungsamtes Essen.
Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung/Geldwäsche
Im Jahr 2021 hat das Zollfahndungsamt Essen in 205 Fällen von Bargeldeinfuhren im Gesamt-wert von über 5,9 Millionen Euro und 39 kg Gold Clearingverfahren gem. § 12a ZollVG geführt, da jeweils Anhaltspunkte für das Vorliegen von Geldwäschehandlungen vorlagen. Ein Umfangsverfahren im Bereich Geldwäschebekämpfung wird seit 2019 wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck des Betriebes eines unerlaubten Finanztransfersystems, der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche sowie des schweren Betruges geführt. Dabei konnten im Januar 2021 acht Tatverdächtige festgenommen und Vermögenswerte im Wert von über 7,2 Millionen Euro gesichert werden. Der festgestellte Tatumfang der über die verfolgte Gruppierung insgesamt abgewickelten illegalen Finanztransfergeschäfte (sog. Hawala-Banking) beläuft sich auf rund 1,6 Milliarden Euro. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung wurden im Fahndungsjahr 2021 Bargeld, bewegliche Sachen, Forderungen und virtuelle Währungen im Gesamtwert von über 8,4 Millionen Euro gesichert. „Verbrechen darf sich nicht lohnen!“ sagt die Leiterin des Zollfahndungsamtes Essen, „Wir versuchen den Tätern so viel illegales Vermögen wie möglich zu entziehen.“
Die spezifischen statistischen Angaben zum Ergebnis des Zollfahndungsamtes Essen für das Jahr 2021, können der ebenfalls veröffentlichten Datei „ZFA Essen – Jahresstatistik 2021“ ent-nommen werden.
Info:
Der Zuständigkeitsbereich der Essener Behörde, mit seinen Dienstsitzen in Aachen, Kleve, Köln, Moers, Münster und Nordhorn, erstreckt sich über Nordrhein-Westfalen und die Grafschaft Bentheim mit dem angrenzenden Emsland (Niedersachsen).
Quelle: Zollfahndungsamt Essen, Pressemitteilung vom 9. Mai 2022