Staatsminister Eisenreich: „Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen sind gravierend. Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel und können das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat beschädigen. Es muss daher rückhaltlos aufgeklärt werden.“
„Wir haben in Bayern über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Die überwältigende Mehrheit leistet täglich vorbildliche Arbeit und ist über jeden Verdacht erhaben. Auch deshalb muss rückhaltlos aufgeklärt werden. Gerade im Strafvollzug leisten sie unter schwierigsten Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land.“, so Justizminister Eisenreich.
Der Minister: „Mein Eindruck ist, dass mein Ministerium die Dimension der Vorwürfe wohl unterschätzt hat. Rückblickend muss man sagen, dass bei der Kontrolle von Gablingen noch mehr hätte passieren müssen. Es zeigt sich, dass wir mehr und bessere Kontrollmechanismen brauchen. Möglicherweise wurde das Ministerium auch von einzelnen Mitarbeitern in Gablingen getäuscht. Mögliche Straftaten werden aufgeklärt und konsequent verfolgt.“
Nach den Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Augsburg in der JVA Augsburg-Gablingen vom 24. Oktober 2024 wurden folgende Sofortmaßnahmen ergriffen:
- Staatsminister Eisenreich hat eine abteilungsübergreifende Task Force im Justizministerium eingesetzt, die derzeit die interne Aufarbeitung im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbringt.
- Es wurde ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeleitet.
- Es wurde ein neuer Leiter und eine neue stellvertretende Leiterin in der JVA Augsburg-Gablingen kommissarisch eingesetzt.
- Die Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen wurde vorläufig vom Dienst freigestellt, um die Aufklärung des Sachverhalts zu erleichtern. Die Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen ist derzeit weder Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens noch wird gegen sie ein Disziplinarverfahren geführt.
- Die Berichtspflichten an das Ministerium wurden verschärft.
- Über die bereits geltende Berichtspflicht ab dem dritten Tag hinaus müssen die Anstalten unverzüglich berichten, wenn während der Unterbringung eines Gefangenen im bgH ein zur Grundausstattung gehörender Gegenstand vorenthalten oder entnommen wird.
- In der JVA Augsburg-Gablingen ist bis auf weiteres jede Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig. Den Berichten ist die Anordnung der Unterbringung und eine ärztliche Stellungnahme beizufügen.
- Die Qualität der Daten und die Möglichkeiten zur Datenanalyse und zum Monitoring werden verbessert. Als erster Schritt wurde das bestehende Tool IT-Vollzug schon diese Wocheweiterentwickelt. Es muss nicht mehr nur jede Unterbringung in einem bgH erfasst werden, sondern nun auch die Dauer. Die Zahlen werden ab sofort monatlich im Ministerium gemonitort, zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen Berichten der JVAen.
- Alle eingehenden Beschwerden, die JVAen betreffen, werden künftig statistisch genau erfasst, damit ein noch schnellerer Zugriff und eine Gesamtschau leichter möglich sind.
Darüber hinaus berichtete Staatsminister Eisenreich heute von weiteren Maßnahmen:
- Staatsminister Eisenreich wird eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Kommission für grundrechtsrelevante Fragen bei der Unterbringung in bgHs einsetzen. Die Kommission hat den Auftrag, insbesondere Vorschläge für einheitliche Leitlinien für die Unterbringung in den bgHs, sowie zu Standards bei der Ausstattung von bgHs und für die Verschärfung der Berichtspflichten zu entwickeln unter Einbeziehung der Expertise von Psychiatern, Psychologen, Juristen und Vollzugspraktikern.
- Staatsminister Eisenreich hat auch Sympathie für einen Richtervorbehalt ab einer gewissen Dauer der Unterbringung im bgH. Auch mit dieser Prüfung soll die Kommission beauftragt werden.
- Es wurde ein neues Referat im Justizministerium eingerichtet. Dort werden ab sofort die besonderen Sicherungsmaßnahmen wie z. B. die Unterbringung in den bgHs sowie die dazu eingehenden Beschwerden besonders gemonitort.
- Darüber hinaus soll die bestehende Meldestelle für Bedienstete nach dem Hinweisgeberschutzgesetz besser bekannt gemacht werden.
(c) StMJ, 07.11.2024