Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnen- und Sportministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf für ein Sportfördergesetz des Bundes beschlossen. Es stellt die Spitzensportförderung des Bundes erstmalig auf eine einheitliche gesetzliche und transparente Grundlage. Aus dem Nebeneinander von verschiedenen Förderungen wird ein einheitliches System.
Kernelement des Sportfördergesetzes ist die Errichtung der Spitzensport-Agentur als Stiftung öffentlichen Rechts. Damit wird eine zentrale Stelle zur Förderung des Spitzensports in Deutschland „aus einer Hand“ geschaffen. Ihre Entscheidungen sollen von unabhängiger sportfachlicher Expertise getragen sein und den Weg für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland weisen.
Bundesinnenministerin und Sportministerin Nancy Faeser: „Deutschland ist eine begeisterte Sportnation. Unsere Athletinnen und Athleten geben alles für ihren Sport. Sie haben eine bestmögliche Unterstützung verdient. Mit unserem Gesetz werden wir deshalb die Spitzensportförderung in Deutschland grundlegend modernisieren, entbürokratisieren und transparenter machen. Unsere Spitzensportförderung soll zu den bestmöglichen Trainings- und Wettkampfbedingungen beitragen. Wir wollen, dass unsere Sportlerinnen und Sportler so erfolgreich wie möglich sein können.“
Mit dem Sportfördergesetz verankern wir erstmalig auch die Bedeutung von Spitzensportförderung für uns als Gesellschaft in einem Gesetz. Unser Gesetz ist neben der Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele und der Erhöhung der Spitzensportförderung im kommenden Jahr um rund 50 Millionen Euro ein weiterer wichtiger Schritt, um den Spitzensport noch besser aufzustellen.“
Mit der unabhängigen Spitzensport-Agentur werden Akzeptanz und Transparenz von Förderentscheidungen gestärkt. Entscheidungsprozesse werden verschlankt, Bürokratie abgebaut, die Mittelvergabe digitalisiert. Insgesamt stellt das Sportfördergesetz sportfachliche Entscheidungen in den Mittelpunkt – und damit eine potenzial- und erfolgsorientierte Förderung. Das stärkt die Stellung der Spitzenathletinnen und -athleten und nimmt ihre Bedürfnisse noch besser in den Blick. Dafür soll die Spitzensport-Agentur neben Bundesmitteln auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten nutzen können.
Daneben definiert das Sportfördergesetz erstmalig leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung des Bundes. Werte und Integrität werden als Fördervoraussetzungen verankert.
Bund, Länder und der organisierte Sport haben vor mehr als zwei Jahren einen intensiven Arbeitsprozesseingeleitet und in konstruktiver Zusammenarbeit wesentliche Grundlagen für das Sportfördergesetz erarbeitet. Ein Ziel ist es, die Zahl der Medaillen und ersten Plätze insbesondere bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften langfristig zu erhöhen.
Die Reform stärkt den Sportstandort Deutschland und fördert Integrität, Werteorientierung, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit sowie die soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Spitzensports.
Den Entwurf des Sportfördergesetzes finden Sie hier:
(c) BMI, 06.11.2024