Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Ruth Düring ist mit Erreichen der Altersgrenze zum 1. November 2024 in den Ruhestand getreten.
Dr. Düring, 1958 in Meschede geboren, war nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Berlin und Bonn zunächst von 1987 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum. Nach ihrer Promotion trat sie 1990 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein, 1997 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Von September 2002 bis Ende 2004 war Dr. Düring wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, im Anschluss daran für ein Jahr an das Bundesministerium für Gesundheit abgeordnet. Ab dem 1. Juli 2007 war Dr. Düring Richterin am Bundessozialgericht. Zunächst war sie für drei Jahre Mitglied des für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senats, anschließend in dem für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senat tätig. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am 1. Oktober 2018 übernahm Dr. Düring den Vorsitz in dem für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 5. Senat. Sie war langjähriges Mitglied des Präsidiums sowie des Präsidialrates des Bundessozialgerichts und ab 2013 nichtständige Beisitzerin beziehungsweise Vertretung beim Dienstgericht des Bundes.
Dr. Düring ist unter anderem Mitherausgeberin eines Kommentars zum Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (gesetzliche Krankenversicherung), zur Zulassungsverordnung für Ärzte/Zahnärzte sowie des Handbuchs des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens.
(c) Bundessozialgericht, 01.11.2024