Hessens Justizminister Christian Heinz hat bei seinem Besuch am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main an diesem Donnerstag den Einsatz des Gerichts gelobt. „Am Frankfurter Flughafen finden die meisten Flughafenverfahren in der Bundesrepublik Deutschland statt. Bis zum 30. April 2024 waren es dort 106 Verfahren, deutschlandweit waren es 131. Das Gleiche trifft auf das Jahr 2023 zu, wo es in Frankfurt 328 Verfahren waren und im gesamten Bundesgebiet 402. Eilanträge von Asylbewerbern gegen Entscheidungen im Flughafenverfahren am größten Flughafen der Republik werden am Verwaltungsgericht Frankfurtbearbeitet. In kürzester Zeit wird entschieden, ob jemand abgeschoben werden muss oder ein Asylgrund vorliegt“, sagte Hessens Justizminister und ergänzte: „Die Flughafenverfahren erfordern schnelles und genaues Handeln. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist dazu im Stande und hat sich dabei große Kompetenzen erworben. Herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit!“

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/12228 S. 42 f.) finden am Frankfurter Flughafen deutschlandweit die meisten Flughafenverfahren statt. Zu diesen kommt es, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder ohne gültigen Pass oder Passersatz über einen Flughafen einreisen wollen und an der Grenze um Asyl bitten. Über den Antrag hat zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) binnen zwei Tagen zu entscheiden, sofern Rechtsmittel eingelegt werden, sind die Verwaltungsgerichte befasst. Das schnelle Asylverfahren noch vor der Einreise in das Bundesgebiet gewährleistet, dass problemlos in den Abflug- oder Herkunftsstaat zurückgeführt werden kann. Dadurch, dass auch Asylbewerber ohne Papiere in das Verfahren einbezogen werden, soll vermieden werden, dass sich Personen aus sicheren Herkunftsstaaten durch Vortäuschen des Passverlustes und Angabe einer anderen Staatsangehörigkeit der Rückführung entziehen können. „Im Flughafenverfahren gilt das Prinzip besonderer Beschleunigung und rascher Entscheidung. Es gibt enge zeitliche Vorgaben, die für alle gelten“, so der Minister. Das Flughafenverfahren wird nur an Flughäfen umgesetzt, die Asylsuchende auf dem Flughafengelände unterbringen können. Dies gilt derzeit für die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München.

Verwaltungsgericht Frankfurt hat Verfahrensdauer halbiert

Bei seinem Besuch hob der Justizminister ebenfalls lobend hervor, dass am VerwaltungsgerichtFrankfurt 10.000 Altbestände abgearbeitet und die Verfahrensdauer bei Asylverfahren dadurch halbiert werden konnte. „Der Einsatz des Verwaltungsgerichts Frankfurt wirkt sich schon jetzt auf die Verfahrensdauer aus. Waren es im Jahr 2021 noch durchschnittlich 31 Monate bei den Asylhauptverfahren, sind es im dritten Quartal 2024 noch 15 Monate. Das ist ein guter Zwischenerfolg, auf dem das Gericht aufbauen kann. Wir werden weiter intensiv daran arbeiten, die Verfahrensdauer insgesamt in Hessen zu reduzieren“, so der Minister.

(c) HMdJ, 31.10.2024

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