Das Bundesministerium der Justiz hat heute eine vollständig überarbeitete Auflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit veröffentlicht. Es ist die vierte Auflage. Die Erstausgabe erfolgte im Jahr 1991. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit ist das Referenzwerk für die Gestaltung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen in Deutsch­land. Es gibt detaillierte Empfehlungen zur Gesetz­gebungstechnik und setzt damit die Standards für die Formulierung von Rechtsvorschriften des Bundes. Die elektronische Fassung der vierten vollständig überarbeiteten Auflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit wurde heute im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:

„Gute Gesetzgebung ist anspruchsvoll. Sie verbindet Verständlichkeit mit Genauigkeit. Sie trägt dafür Sorge, dass sich neue Rechtsvorschriften stimmig in die vorhandene Rechtsordnung einfügen. All diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist eine Kunst. Deshalb ist das Handbuch der Rechtsförmlichkeit so wichtig: Es enthält die Regeln guter Gesetzgebungskunst und ist deshalb unentbehrliches Referenzwerk für alle, die Gesetze erarbeiten. Ich freue mich, dass wir nun eine neue und grundlegend überarbeitete Auflage dieses Werks vorlegen können. Denn gute Gesetzgebung ist in Zeiten der wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen besonders wichtig. Ungenaue, geschwätzige oder unverständliche Gesetzestexte sind nicht nur ein Ärgernis. Sie kosten auch Zeit und Geld und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gerade jetzt muss gute Gesetzgebung deshalb unser Anspruch sein.“

Die vierte Auflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit setzt die Erfahrungen um, die in der Rechtsprüfungspraxis seit der dritten Auflage aus dem Jahr 2008 gewonnen wurden. Diese Rechtsprüfung leistet das Bundesministerium der Justiz für alle Gesetzentwürfe, die von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Die neue Fassung präzisiert die rechtsförmlichen Maßgaben und vereinfacht sie so weit als möglich. Eingeflossen sind insbesondere auch die Erfahrungen der Gesetzesredaktion des Bundesministeriums der Justiz, die sich sowohl aufdie sprachliche Qualität von Entwürfen von Rechtsvorschriften als auch auf deren Verständlichkeit konzentriert. Eine Verwendung sogenannter Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstreichen oder Sternchen sieht das Handbuch nicht vor. Damit steht das Handbuch im Einklang mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung, der ebenfalls nicht die Aufnahme von sogenannten Genderzeichen in das Amtliche Regelwerk empfiehlt.

Die Beiträge des Handbuchs wirken weit über die Bundesgesetzgebung hinaus und genießen auch international höchste Anerkennung. Für alle, die mit Fragen der Rechtsetzung beschäftigt sind, ist das Handbuch der Rechtsförmlichkeit ein unverzichtbares Werkzeug.

Den Text der neuen Auflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit finden Sie hier.

(c) BMJ, 31.10.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner