Der gemeinsame Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll künftig auch für Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein. Die vier Nordländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag ausgehandelt, der nun noch unterzeichnet werden muss.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Der gemeinsame Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg genießt sowohl in der Wirtschaft als auch in der Zollverwaltung hohes Ansehen. Er verfügt über alle Voraussetzungen, um die komplexen Rechtsstreitigkeiten professionell zu bearbeiten. Ich freue mich über den geplanten Beitritt von Mecklenburg-Vorpommern. Diese Beteiligung wird die Leistungsfähigkeit des gemeinsamen Zollsenats weiter steigern. Mit dem höheren Fallvolumen können wir die bereits bestehenden Kompetenzen noch weiter ausbauen.“

Der Hamburger Senat hat der Erweiterung des gemeinsamen Zollsenats um das Land Mecklenburg-Vorpommern am heutigen Dienstag (22. Oktober 2024) zugestimmt. Nach der Zustimmung der anderen Länder soll demnächst die Unterzeichnung des neugefassten Staatsvertrags folgen.

Bereits 1981 hatten Hamburg und die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Finanzgericht Hamburg einen gemeinsamen Zollsenat errichtet. Der zurzeit unter dem Vorsitz des Präsidenten des Finanzgerichts geführte 4. Senat ist mit Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts befasst. Sie sind für die Wirtschaftsbeteiligten, aber auch für die Zollverwaltung in der Regel von immenser wirtschaftlicher Bedeutung.

Dabei handelt es sich beispielsweise um Verfahren, die sich mit Fragestellungen rund um die Zahlung von Abgaben für ein- oder ausgeführte Waren sowie den Umgang mit der Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerblichen Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak, Mineralöl und Strom befassen.

Es geht dabei nicht nur um gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Gebiet der Europäischen Union, sondern auch darum, den auf Planungssicherheit angewiesenen Wirtschaftsbeteiligten zügig und kompetent Rechtsschutz zu gewähren. Mit der Errichtung des gemeinsamen Zollsenats wurde diesen besonderen Herausforderungen Rechnung getragen: Kompetenzen wurden gebündelt und Expertise über einen langen Zeitraum aufgebaut.

Der gemeinsame Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg ist bereits aufgrund seines Standorts in einer bedeutenden Hafenstadt mit vielfältigen und anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen befasst, die eine Spezialisierung im Zoll-, Marktordnungs- und Verbrauchsteuerrecht ermöglicht.

(c) Justizbehörde Hamburg, 22.10.2024

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