Unleserliche Handschrift? Für die Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen und die Prüfer/-innen wird das in der Staatlichen Pflichtfachprüfung bald kein Problem mehr sein. Denn ab Februar 2025 können die Klausuren anstelle mit Stift und Papier zeitgemäß am Laptop geschrieben werden. Dadurch entstehen viele Vorteile – nicht nur für die Prüflinge.
Als eines der ersten Bundesländer hat Sachsen bereits ab dem Jahr 2021 die elektronische Klausurbearbeitung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung eingeführt – mit großem Erfolg: Zuletzt schrieben alle Prüfungsteilnehmer/-innen die schriftlichen Aufsichtsarbeiten am Laptop und wählten das elektronische Prüfungsformat. Nun wird die sächsische Justiz an diesen Erfolg anknüpfen. Ab Februar 2025 wird die elektronische Klausurbearbeitung auch im schriftlichen Teil der Staatlichen Pflichtfachprüfung angeboten. Dadurch schafft Sachsen ein einheitliches und zeitgemäßes Prüfungsformat in beiden juristischen Staatsprüfungen.
Justizministerin Katja Meier: »Mit dem elektronischen Examen in der Staatlichen Pflichtfachprüfung komplettieren wir in der juristischen Ausbildung in Sachsen unser durchgängig elektronisches Prüfungsangebot. Damit ist ein weiterer bedeutender Meilenstein der Digitalisierung in der sächsischen Justiz erreicht. Durch die langjährige Erprobung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung können wir den Studierenden eine sichere Prüfungsumgebung gewährleisten und erwarten auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen großen Zuspruch für die E-Klausur. Die zunehmende Digitalisierung auch in der juristischen Ausbildung bedeutet einen weiteren Gewinn an Attraktivität für den sächsischen Justizstandort insgesamt.«
Bislang mussten die Prüfungsteilnehmer/-innen sechs Klausuren über jeweils fünf Zeitstunden handschriftlich schreiben. Mit der E-Klausur wird das schnellere Schreiben, die Schonung der Schreibhand und eine bessere Struktur in der Klausurbearbeitung ermöglicht. Prüfer/-innen sehen die Vorteile vor allem in der besseren Lesbarkeit und der dadurch einfacheren und schnelleren Korrektur. Durch die E-Klausur wird zudem die Bewertungsobjektivität erhöht. Die Erstellung der Klausuren am Laptop ist nicht nur zeitgemäßer, sondern auch praxisgerechter für das spätere Berufsleben, wo alle Schreiben und Urteile mittlerweile elektronisch angefertigt werden.
Über Übungsmöglichkeiten zur Klausurvorbereitung müssen sich die Studierenden keine Sorgen machen. In Zusammenarbeit mit dem fakultätseigenen Repetitorium der Juristenfakultät Leipzig wurde ein Übungsportal errichtet, in dem die Studierenden Übungsklausuren direkt mit der Prüfungssoftware anfertigen können. Beim elektronischen Probeexamen im September diesen Jahres nutzten bereits 150 Studierende diese Möglichkeit. Dadurch wird eine umfassende Vorbereitung auf die E-Klausur ermöglicht. Die Prüfungsteilnehmer/-innen dürfen weiterhin wählen, ob sie die Prüfungsarbeiten elektronisch oder handschriftlich anfertigen möchten.
(c) SMJusDEG, 16.10.2024